Investition ins Ausland von der Steuer absetzbar?

3 Antworten

Diese Investition ist eine Schenkung (keine Teilhaberschaft) oder die Einbringung einer Einlage in die Gesellschaft mit Aufnahme in den Gesellschaftervertrag (Teilhaberschaft mit Vertrag). Gibt es eine Teilhaberschaft, so ist diese per Vertrag nachzuweisen.

Als was willst Du das denn steuerlich geltend machen? Werbungskosten sind es nicht. Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sehe ich auch nicht. Also handelt es sich um eine Beteiligung, deren Erträge für Dich steuerpflichtig wären, jedoch ist die Investition/Einlage selbst nicht steuerlich zum Abzug zu bringen, da es sich nicht um eine begünstigte Anlageform handelt. Deiner Schilderung nach handelt es sich sogar wahrscheinlich um eine Schenkung, die für die Altgesellschafter steuerliche Konsequenzen haben kann.

wieso sollte ein Invest steuerliche Vorteile haben? Wenn du hier Aktien kaufst, dann kannst du den Kauf auch nicht steuerlich ansetzen, ggf. die Verluste, die bei Verkauf entstehen können, wie auch die Kapitalerträge, die zu versteuern sind (wenn im Privatvermögen).

Wieso also solltest du die 40.000 absetzen können?

LittleArrow  15.05.2012, 00:23

Die Erträge aus dieser Investition könnten hingegen in D steuerpflichtig sein.

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Vielen Dank für eure Antworten...klingt nachvollziehbar, dass sich nichts absetzen lässt.

Gruß Lukas