Erlaubnispflicht für Bewachungsgewerbe in Hessen?
Guten Tag,
ich habe vor ein paar Jahren die Sachkundeprüfung nach §34a abgelegt und arbeite seitdem im Bewachungsgewerbe. Nun überlege ich, mich selbstständig zu machen, allerdings habe ich erfahren, dass eine Erlaubnis dafür notwendig ist und die Gebühren hier in Hessen bei 1380€ liegen. Ist das wirklich korrekt? Ich plane kein großes Unternehmen, sondern ein kleines Einzelunternehmen mit wenigen Mitarbeitern.
Mir ist aufgefallen, dass einige Menschen in Frankfurt, die kein Deutsch sprechen und auch nicht über große finanzielle Mittel verfügen, ein Bewachungsgewerbe eröffnen. Ich frage mich, ob diese Personen auch die Gebühren bezahlt haben.
Gibt es eventuell eine Möglichkeit, das Gewerbe ohne diese Erlaubnis auszuüben, aber dafür nicht alle Tätigkeiten ausüben zu können? Wenn jemand hierzu Informationen hat, würde ich mich sehr freuen. Bitte beschränkt euch auf meine Fragen und redet mir nichts aus.
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
du willst einige mitarbeiter bezahlen, aber an den 1400 euro notwendigen geschäftsausgaben scheitert es schon? wie ein gewerbebetrieb ansonsten funktioniert weißt du aber? allein bei einem einzigen auftrag hätte man das doch wieder drin.
ein gründungsseminar würde ich dir ans herz legen.
möglicherweise gibt es spezielle gruppen auf facebook und co, wo leute aus deiner branche sich auch bzg. gründung und nebenkosten austauschen.
Nein zum Glück scheitert es nicht am Geld, es sind eher die fehlenden Infos bzw aufklärung. Ein Sicherheitsgewerbe ist ja auch nochmal was anderes als z.B eine Reinigungsfirma was die Anmeldung etc. betrifft aber danke für die Empfehlungen :)