Vermesser stellte fest, dass unsere Grenzpunkte sich versetzt haben. Stimmt der Lageplan nicht mehr? Bekommt der Nachbar jetzt einen Teil von meinem Grundstück?

Sache ist folgend:Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (beauftragt von unserem Nachbar und zum zweiten Mal auch von uns) hat mittels GPS und Satellitenmessung festgestellt, dass die Grenzpunkte an unserer Südseite nicht stimmen.

Die Differenz beträgt ca. 30 cm an einer Stelle, 38 cm an einer anderen und ca. 100 cm an der dritten (Die Grenze verläuft in einer 135° Ecke (ist keine gerade Linie). Unsere Grundstücksfläche beträgt 638 m².Das ist unsere Südgrenze und die Fläche des Grundstücks vor unserem Haus ist nicht so groß. Die Länge vom Haus bis zur Südgrenze beträgt nur 6 m. Vor dem Haus ist eine Terrasse, Carport, Hecke und alter Baum. Unser Haus steht seit 30 Jahren. Das Grundstück und das Haus vom Nachbar ist viel älter (50-60 Jahre?).

Lt. dem öffentlich bestellten Vermesser verkleinert sich unser Grundstück nicht insgesamt, da wir an der Nordgrenze ca. genau so viel Fläche dazu erhalten. Wir wohnen in einem Dorf und an dieser Fläche haben aber keinerlei Interesse, da es Gemeinde gehört und eine Viehhalde ist: Kuhmist- und Uringestank, Fliegen und stechende Bremsen schrecken einen ab.

Was ist jetzt mit der Grenzmessung? Gehört jetzt ein Teil von meinem Grundstück dem Nachbar? Auf diesem Streifen sind die Pflastersteine von unserem Carport und 30 Jahre alte Bäume.

Aufgrund von dem Lageplan kann man sehr genau feststellen wie weit ist es von dem Haus bis zur Grenze (n). Gilt der Lageplan mit den ganzen Abmessungen nicht mehr?

Vielen Dank im voraus für Ihre Ratschläge

Grundstück, Recht
Eltern kaufen Grundstück, Kind baut Haus -> Grunderwerbssteuer?

Hallo miteinander,

es liegt folgende Situation vor:

Ein privater Grundstücksbesitzer verkauft ein Baugrundstück. Er hat für die Vermarktung einen Immobilienmakler beauftragt. Der Makler hat ein eigenes Maklerbüro, arbeitet aber auch gleichzeitig auch als "selbstständiger Vermittlungsvertreter" für eine Hausbaufirma, die schlüsselfertige Häuser baut. Der Makler hat als Voraussetzung für den Grundstückskauf die Verpflichtung auferlegt, dass man mit der bestimmten Hausbaufirma bauen muss. Der Makler meint, dass in der Konstellation nur Grunderwerbssteuer aufs Grundstück, aber nicht aufs Haus, anfällt, weil man erst nur einen Planungsvertrag mit der Hausbaufirma abschließt (mit Rücktrittsrecht, falls kein Grundstück gefunden wird), man dann das Grundstück von privat kauft und nach dem Kauf dann den richtigen Werksvertrag mit der Haubaufirma abschließt.

Ich bin mir nach eigenen Recherchen trotzdem unsicher, ob die Grunderwerbssteuer nicht doch auch aufs Haus anfällt, weil es doch eine offensichtliche Verbindung zwischen privatem Grundstücksverkäufer, Makler und Hausbaufirma gibt.

Daher nun meine Fragen:

1) Wie würdet ihr das sehen? Gibt es da die Verbindung zwischen den beiden Einzelverträgen; liegt eventuell sogar ein verdecktes Bauträgermodell vor?

2) Könnte man das ganze umgehen, wenn die Eltern das Grundstück von privat kaufen (und dann natürlich zwischen Eltern und Kind alles richtig privat geregelt würde)? Die Hausbaufirma bräuchte nur einen 2-Zeiler von den Eltern und dann wäre das für die ok. Nach dem Bau und wenn einige Zeit verstrichen ist, würde man dann eine Schenkung vornehmen.

3) Könnte ein Notar in dem Falle richtige Auskünfte geben (um nicht beim Finanzamt anrufen zu müssen und "schlafende Hunde zu wecken"...)?

4) Für den Grundstückskauf müsste kein Kredit aufgenommen werden; nur für das Haus müsste ein Kredit aufgenommen werden. Geht das dann überhaupt, oder würde das Haus dann auch den Eltern gehören, weil man ja auf "fremdem" Grund bauen würde?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.

Erbe, Finanzamt, Grundstück, Hauskauf, Immobilien, schenkung, Steuern, Bauträger

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