7000m² Ackerland verkaufen oder behalten?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich eines kürzlich geerbten Stückes Ackerland. Das Stück ist knapp 7000m² groß und seit ca. 20 Jahren im Familienbesitz. Es liegt in der Nähe des Ruhrgebiets zwischen zwei kleinen Orten etwa 3km vom Ortskern entfernt und wurde dort lange als Garten gepflegt und zum Anbau von Obst und Gemüse genutzt.

Ein Bohrloch zur Bewässerung ist vorhanden. Das Grundstück ist eingezäunt und an drei Seiten umgeben von landwirtschaftlich genutzten Feldern. Der aktuelle Zustand ist ziemlich schlecht, da in den letzten Jahren nur noch das Nötigste an Aufgaben dort übernommen werden konnte. Die drei dort befindlichen Holzhütten und ein maroder Wohnwagen stehen noch auf dem Grundstück.

Die Bodenrichtwerte lagen beim letzten Nachschauen bei 4,90 €/m² und das Erbe wird durch drei geteilt. Meine Frage ist nun, ob es Sinn macht, das Grundstück zum aktuellen Preis zu verkaufen oder ob man es eventuell lieber behalten sollte. So viel bleibt ja für jeden dann auch nicht übrig.

Da ich gerade der einzige bin, der das Grundstück tendenziell eher behalten würde, steht eventuell auch die Frage im Raum, ob es sich lohnt, die anderen beiden auszubezahlen, um das Grundstück alleine als Wertanlage zu halten.

Oder gibt es noch weitere Möglichkeiten? Bauland wird es wohl so schnell nicht werden.

Falls ich noch Details vergessen habe, die zur Beantwortung hilfreich sein können, reiche ich sie gerne noch nach.

Vielen Dank schon mal an alle und liebe Grüße

Grundstück, Verkauf
Kann eine als Grünfläche im B-Plan ausgeschriebene Fläche als Wald umgewidmet werden, wenn das angrenzende Baugrundstück dadurch nicht mehr bebaubar ist?

Hallo,

folgende Problematik stellt sich dar. Wir haben ein Grundstück gekauft, welches sich in einem rechtskräftigen Bebauungsplan befindet und in diesem als "Allgemeines Wohngebiet" nach §4 BauNVO gewidmet ist. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und gültig. An unser Grundstück grenzen zwei Grundstücke, welche im B-Plan als Grünflächen nach §9 Abs. 1 Nr. 25b) BauGB gekennzeichnet sind. Es handelt sich hierbei um eine private Grünfläche. Im Text des B-Plan steht, dass diese zu erhalten, zu schützen und zu pflegen sind. Da diese Flächen aber nicht gepflegt wurden, Grünfläche verwildert und die Bäume sind über die Jahre gewachsen.

Wir haben im Juli unseren Bauantrag eingereicht, da wir mit unserer Dachneigung und der Traufhöhe vom B-Plan abweichen, haben dies aber vorher bei der Stadt abgefragt, da im Wohngebiet schon solche Häuser stehen und ein okay bekommen. Nichtsdestotrotz mussten wir deshalb einen Bauantrag einreichen. Nun wurde dieser abgelehnt mit der Begründung, dass das SächsWaldG dem entgegensteht und wir mit unserem Haus 30m Abstand zum angrenzenden Wald halten müssen. Die zwei Grundstücke, welche im B-Plan als Grünfläche stehen, sind vom Forstamt als Wald eingestuft wurden. Weder im B-Plan noch im Flächennutzungsplan ist das hinterlegt. Vor zwei Jahren hat unser Nachbar gebaut, jedoch mit Bauanzeige, und befindet sich auch deutlich in diesem 30m Korridor. Auch weitere Häuser, die ca. 5 Jahre alt sind, stehen genau an diesen "Wald".

Meine Frage ist, ob die Stadt einfach so eine Grünfläche zum Wald machen kann, ohne das in irgendeiner Weise anzuzeigen. Auch den vorherigen Eigentümern wurde dies nicht mitgeteilt. Das Grundstück ist durch diese Tatsache nicht bebaubar, befindet sich aber in einem genehmigten B-Plan mit einer genehmigten Baufeld, in welchem wir uns befinden.

Ich sehe hier eher das Versäumnis bei den Eigentümern der Grünfläche, da dieser Ihrer Pflege nicht nachgekommen sind. Dies kann doch nicht zu Lasten der Nachbarn erfolgen.

Baurecht, Grundstück, Immobilien, Recht

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