Grundsteuer B für Grundstück ohne öffentliche Erschließung,?

Vor 10 Jahren haben wir ein Haus gekauft, welches 1935 als Wochenndhaus gebaut und genehmigt wurde. 1952 – 1955 fand eine Erweiterung statt, jedoch ohne Baugenehmigung. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, wegen fehlender öffentliche Erschließung gibt es keine Baugenehmigung (Baurecht)

Bei der Stadt versuchten wir, eine nachträgliche Baugenehmigung zu bekommen, leider ohne Erfolgt, da die Zuwegung zum Grundstück nicht öffentlich gesichert ist. Lediglich führt ein privater Weg, über verschiedennen Eigentümerngrundstücke, zu unserem Grundstück, es ist auch keine Baulast eingetragen.

Nach Rücksprache mit den Eigentümer möchten sie keine Baulast für unser Grundstück eintragen lassen, es ist rechtlich nur ein Notweg.

An dem Weg stehen noch weitere Häuser, die abenfalls keine Genehmigung haben. Die gleiche Situation wie bei uns.

Wir hatten eine Ortsbesichtigung mit dem Bauamt, es wurde uns mitgeteilt, daß wir keine Veränderungen vornehmen dürfen, solange das Haus keine Baugenehmigung hat.

Der Flächennutzungplan der Stadt weist dieses Gebiet als Flächen Landwirtschaft aus. Es gibt auch keinen Bebauungsplan.

Die Stadt betrachtet das Gebäude als Schwarzbau mit Duldung.

Sollte das Haus jemals abbrennen, können wir es nicht mehr aufbauen, daher kann es sich ja nicht um Bauland handeln.

Wie kann es sein, das der Gutachterausschuß den Bereich als Bauland im Außenbereich mit 260,00 € pro m² ansetzt.

Das Grundstück mit dem Gebäude ist 1000 m² groß. Das Haus haben wir vermietet.

Der Grundsteuerbescheid vom Finanzamt liegt uns bereits vor, mit 260,00 € pro m² Grundstück.

Ist es sinnvoll, Einspruch zu erheben?

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