Ein Freund von uns hat mit seiner Partnerin vor ca. 2 Jahren ein Grundstück gekauft, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus. Falls wichtig: das Grundstück ist als landwirtschaftliche Fläche eingetragen, eine Bebauung aber gemäß Nachbarbebauung möglich, Vorbescheid liegt auch vor. Nun läuft es im Leben manchmal anders als man denkt und er muss aus der Stadt wegziehen und möchte das Grundstück daher verkaufen. Das Grundstück wurde sozusagen die ganze Zeit selbst genutzt (genauer: brach liegen gelassen). Bei Verkauf wird voraussichtlich ein deutlicher Verkaufsgewinn anfallen. Frage nun: es gibt ja meines Wissens nach die Ausnahme bei der Spekulationssteuer für selbst genutzte Immobilien. Greift dieses auch bei dem Grundstück in diesem Fall? Also, muss er den Verkaufsgewinn versteuern oder nicht? In welchem Gesetz steht diese Regelung?
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