B-Plan Änderung wegen Garagenbau?

Hallo,

wir sind bereits im Bau eines Einfamilienhauses und haben für die Garage bereits eine Bodenplatte erstellen lassen. Aber die Garage wollen wir erst weiter bauen, wenn wir mit dem Hausbau fertig sind und eingezogen sind. Nun sollen wir ein Schreiben von der Baubehörde bekommen, wegen der Garage. Inhalt ist nicht bekannt, aber wir gehen davon aus das wir die Garagen-Bodenplatte bestimmt abreißen sollen. Hintergrund: wir bauen in einem B-Plan Gebiet. Der B-Plan ist von Mitte der 90er Jahre. Bevor man die Grundstücke geteilt hatte, wurden schon Baufelder eingezeichnet. Daher sind manche Baufelder etwas ungünstig zu den jetzigen Grundstücken. Wir haben bereits eine Ausnahme beantragen müssen für die Firstrichtung, da es gar nicht zum Grundstück gepasst hätte die Firstrichtung so zu bauen. Der B-Plan sagt, dass wir nur Garagen/Carports bauen dürfen, wenn Sie im Baufeld liegen und vor der hinteren Baulinie stehen. Nun ist unser Zuschnitt aber nicht dafür ausgelegt in diesem Baufeld eine Garage und ein Haus zu bauen. Daher wollten wir die Garage nach hinten versetzen. Die Nachbarin hat dem Vorhaben auch zugestimmt. Im ersten Bauantrag haben wir die Garage versucht über einen Ausnahmeantrag genehmigen zu lassen. Im Beteiligungsverfahren hat die Gemeinde zugestimmt, aber der Landkreis sah ein Negativbeispiel, wenn uns die Garage genehmigt werden würde... da die beiden Nachbarn neben uns ja noch keine Garage haben. Die haben aber auch grade erst gebaut bzw. sind grade erst mit dem Bauen fertig geworden. Die anderen schon länger bebauten Grundstücke (im selben B-Plan Gebiet) haben jedoch alle eine Garage oder ein Carport.

Also haben wir einen zweiten Antrag gestellt ohne Garage damit wir eine Genehmigung für das Haus bekommen.... vom Antrag bis zur ersten Rückmeldung waren nämlich schon 7 Monate vergangen und wir wollten endlich mal anfangen.

Jetzt wird uns wohl bald ein Schreiben erreichen, weil wir die Garage ja doch einfach bauen wollen. Welche Möglichkeiten haben wir? Denn wir sind eventuell etwas zu blauäugig gewesen, weil die SB vom Landkreis mal in einem Nebensatz verlauten lies, dass Garagen bis 100 qm in einen B-Plan Gebiet auch ohne Genehmigung errichtet werden dürfen... §61 Abs. 1c Brbg BauO. Kann mir jemand weiter helfen, welche Möglichkeiten wir haben und ob der Paragraph in unserem Fall wirklich Anwendung finden kann? Wenn Nein, welche Möglichkeiten gäbe es noch.

Hinweis: es ist ein kleines Dorf und eine kleine Gemeinde.

Viele Dank!!!

Immobilien, Recht
Was passiert mit den Kosten für den Kaufvertragsentwurf falls die Finanzierung nicht zustande kommt?

Hallo ihr lieben ,

ich bin schon lange stiller Mitleser, hab viel hier gelernt und nun auch eine Frage

im September habe ich unverhofft ein Angebot für ein Haus bekommen , also bin ich mal nur so zu einem befreundeten Finanzvermittler gegangen um nur mal generell zu schauen ob das für mich realisierbar wäre . Haushaltsrechnung stimmte , kein Eigenkapital , Vermittler meinte es würde passen und hat alles hoch geladen , es kamen Angebote die ich unterschrieben habe und dann dauerte alles ewig ... irgendwann kam die Schreckensnachricht das sie abgelehnt haben weil mein Score zu schlecht sei . Also habe ich eine Auskunft geholt und da kam der Bankenscore mit G raus, keine negativ Merkmale . Basisscore 90 Prozent . Eine andere Bank hat mit Zinszuschlag zugesagt im Nachhinein aber wegen der Immobilie abgelehnt weil sie im Ferienhausgebiet lag . Ich bin dann auf Anraten einer Bekannten zu einer ansässigen Volksbank weil die dort dieses Gebiet kannten . Die haben mich direkt vor Ort mit mir zusammen gescort und gesagt das der Wert für Sie zufriedenstellend sei . Und für sie eher zählt ob positiv oder negativ Merkmale da wären . Sie haben mir ein Angebot gemacht und eine Finanzierungsbestätigung ausgestellt. Die Immobilie ist aber zwischenzeitlich verkauft worden , also habe ich mich umgeschaut und über einen Makler was anderes gefunden , das Exposé bei der Bank eingereicht , und nach nochmaligem scoring ( ich habe mittlerweile einen online Zugang bei der Schufa ) haben sie mir wieder eine Zusage geschrieben , mit Summe und Objekt , allerdings mit dem Hinweis das sie sich eine letztliche Kreditprüfung vorbehalten . Um weiter zu machen möchten sie einen Kaufvertragsentwurf , der Makler hat das Objekt reserviert , obwohl diese Bestätigung in meinen Augen dafür nicht reicht . Meine Beraterin hat mir gut erklärt das andere Bestätigungen nicht ausgestellt werden , und die Finanzierung klappt solange nicht noch irgendwas anmeldet gegen mich . Folglich hat der Makler den Entwurf in Auftrag gegeben , was ist jetzt wenn noch was passieren sollte , anmelden wird keiner was ich weiß ja was ich mit meinem Geld mache , aber ich habe nach dem ganzen hin und her mit dem Finanzvermittler ,der mit mittlerweile etwas Angst mit Seinen Aussagen macht Das es beim Abschluss bestimmt wieder nicht klappt , Sorge das es doch nicht klappt . Der Vorteil ist das diese Bank direkt gescort hat , die vorherige hat es erst am Schluss gemacht . Hat jemand eine Ahnung? Oder Ähnliches erlebt ?
danke im Voraus

Immobilien, kosten
Absicherung einer Finanzierung bei Rückauflassungsvormerkung?

Hallo liebe Community!

Ich habe folgende Situation vorliegen:

Meine Lebensgefährtin erhält mittels Überlassung ihr Elternhaus, in dem meine Schwiegermutter im EG wohnt und wir einen aufwendigen Umbau des ersten OG samt DG zur separaten Wohneinheit planen. Im Zuge der Überlassung lässt meine Schwiegermutter sich ein Wohnrecht (Räume EG + KG) sowie eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen, mit der ich ein wenig meine Probleme habe.

Wir müssen ca. 300t€ an Darlehen aufnehmen um den Umbau zu realisieren. Meine Hälfte Darlehens hätte ich mittels privater Grundschuld (Rang 1 - Grundschuld Bankdarlehen, Rang 2 - private Grundschuld ich und Rang 3 - Rückauflassungsvormerkung) abgesichert, so dass ich im Falle eines Falles meine eingebrachte Kohle zurückfordern könnte. Miteigentümer möchte ich nicht werden, da mir die Teilung des ZFH nach WEG als zu aufwendig und kostenintensiv erscheint.

Was mir noch unklar ist und nicht fair erscheint:

Angenommen meine Schwiegermutter macht unter einer der festgelegten Bedingungen ihre Rückauflassungsvormerkung wirksam, dann ist meine Lebensgefährtin nicht mehr Eigentümerin der Immobilie und würde für den von ihr eingebrachten Teil der Investition (150.000 €) - unabhängig davon, wieviel davon bereits getilgt worden ist - von meiner Schwiegermutter nichts mehr erhalten, während diese gleichzeitig eine Immobilie zurückbekommen würde, die erheblich mehr wert ist als zum Zeitpunkt der Hausübergabe. Wie lässt sich dies für alle Seiten gerecht regeln? Wie habt ihr diesen Punkt gehandhabt?

Vielen Dank für euren Input im Vorfeld und einen guten Start ins neue Jahr!

Finanzierung, Immobilien
Wie /von wem wird der Wert des Zugewinns MFH berechnet?

Mein Mann brachte ein sehr sanierungsbedürftiges 3 Familienhaus, 100 Jahre alt, mit in die Ehe. Auf ihm lag ein Kredit von 15 .000 Euro.

An diesem Haus wurde in unsrere Ehe nichts saniert, der Kredit aber wurde um 8000 Euro getilgt. Zum Haus gehören 1,5 ha unbebaubares Land, und ein massiver Schuppen, die wir in unsrer Ehe erweitert und zum Wohnhaus ausgebaut haben.

Im 3 Familienhaus wohnen in der Wohnung, die mit 15000 Euro vor unserer Ehe leidlich saniert wurde, Mieter, in der zweiten Wohnung mit lebenslangem Wohnrecht meine Schwiegereltern, beide 75 Jahre alt. Die dritte Wohnung ist 1950 das letzte Mal leidlich saniert worden, sie ist nicht bewohnbar, müsste vorher umfassend saniert werden.

Wir leben in Scheidung. Mein Mann will Zugewinn ausgeglichen haben. Wie kann heute der Wert des Grundstückes von vor dem Ausbau unseres Wohnhauses berechnet werden, woraus sich die Zugewinnsumme (des Zustandes vor dem Bau unseres Hauses auf gleichem Grundstück) ergibt?

Für das Gesamtgrundstück MFH + Schuppen, heute EFH, stehen wir beide zu 50% im Grundbuch. Das MFH (bzw. ganze Flurstück, denn alles ist eins) ist mit 250.000 Euro Grundschuld belastet.

Vor dem Antrag auf Zugewinn sprach er von diesem Haus als "Bruchbude" neuerdings erhielt es zumindest in seiner Wortwahl eine enorme Wertsteigerung. Er nennt es sein eingebrachtes "Anwesen".

Danke für eine hilfreiche Antwort. Was ist zu tun, damit verhindert wird, dass ich über den Tisch gezogen werde?

Immobilien
Garage fehlt in der Teilungserklärung?

Hallo zusammen,

wir haben eine vermietete Wohnung. Dabei wurde beim Kauf im Notarvertrag darauf hingewiesen, dass der Vorbesitzer, eine Garage auf dem Hof errichtet und seitdem vermietet hat, diese jedoch weder im Grundbuch noch in der Teilungserklärung als Sondereigentum der Wohnung oder einer anderen Wohnung eingetragen ist. Da ich die Wohnung weiterverkaufen möchte, habe ich zwei Anwälte im Bereich Immobilienrecht um Rat gebeten, da ein Weiterverkauf mit Garage oder zumindestens ein Verkauf der Wohnung mit Sondernutzungsrecht der Garage natürlich lukrativer ist.

 Ich habe zwei verschieden Meinungen erhalten

 

Der eine ist der Meinung, dass man es bei einem Weiterverkauf der Wohnung die Garage notariell in der Teilungserklärung als Sondereigentum oder zumindestens Sondernutzungsrecht der Wohnung eintragen kann und zwar alleine aus den vorliegenden Dokumenten und aus folgenden Gründen:

- Im Protokoll der Eigentümerversammlung vom Jahr 1995 wurde dem Antrag auf Bau einer Garage zugestimmt. Vorraussetzung sei die behördliche Genehmingung. Alle Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Eine Sondernutzung muß nicht extra beschlossen werden (Damaliger Eigentümer Herr X! Herr X hat diese Garage dennoch nie errichtet aber sein Nachbesitzer Hr Y im Jahre 2005. Er hat eine behördliche Genehmigung beantragt und auch erhalten und die Garage gebaut.

Fazit: Der Bau der Garage wurde beschlossen und die behördliche Genehmigung erteilt, somit sollte einer Erweiterung der Teilungserklärung zu der Wohnung ein Sondernutzungsrecht einzuräumen nix mehr im Wege stehen.

Der andere Anwalt meinte, solange es nicht in der Teilungserklärung explizit steht das die Garae zu der Wohnung gehört, kann ich bei einem verkauf diese nicht im Notarvertrag mit reinnehmen.

Nun habe ich eine Käufer gefunden, ebenfalls ein Anwalt. Dieser hat einen Notar beauftragt den Kaufvertragsentwurf zu erstellen und meinte, das die Garage zu der Wohnung gehört. Nun steht in dem Kaufvertragsentwurf drin, dass ich, als Verkäufer angebe, dass zu der Wohnung eine Garage auf dem Hof gehört.

Nun meine Fragen

  1. Ist das richtig so?
  2. Wenn wir das so lassen, inwiefern würde ich mich nach einem Verkauf angreifbar machen, was würde mir womöglich drohen? Wäre der Käufer in der Position, wenn ihm die Wohnung irgendwann nicht mehr zusagt, dass der Kaufvertrag dann nichtig ist und eine Rückabwicklung oder Schadensersatzansprüche drohen?

Vielen Dank Gruß Stefan Heinz

Immobilien
Habe ich mich bei dem Immobilienkauf übernommen?

Guten Morgen zusammen,

ich hocke heute wieder vor dem Notebook und sinniere wieder, ob ich evtl. einen groben, blauäugigen Fehler begannen habe. Evtl. könnt Ihr mir da mal einen Rat geben?

Wir haben im Juli 2019 ein 2-Fam. Haus gekauft, welches Teilvermietet ist.
Der Mietzins beträgt derzeit 800€ für 133 qm.
Das Erdgeschoss haben wir zur Eigennutzung (circa 100qm)

Das Objekt hat nach Verhandlung 495.000€ gekostet. (Bayern).
Das Objekt wurde von einen (semiguten) Gutachter angeschaut, und war überzeugt, dass die Grundsubstanz gut ist. Einiges muss dennoch nach (30 Jahren) instand gesetzt werden.

Kalkulationsgrundlage:

Eigenkapital = Nebenkosten + Kellergeschoss zu wohnzwecken herrichten, sodass wir das EG sanieren können.

100% Finanzierung - da es kalkulatorisch "Bockmist" gewesen wäre (evtl. ist hier der Fehler) bei dem derzeitigen Zinssatz (Einsparung von circa 0,02%).

Zusätzlich haben wir einen Sanierungskredit von circa 15.000€ mit aufgenommen.

Nun kommt das Dach früher als erwartet und mit einer höheren Summe, weil leider einige Baustellen hinzugekommen sind. Statt für circa 2025 veranschlagte Maßnahme muss diese 2021 erledigt werden und kalkulatorisch 50.000€ werden es knapp 90.000€. Welche wir jetzt nachfinanzieren müssen.

Wird sind ein paar (m+m) beide Akademiker mit 3-5 Jahren Berufserfahrung
Zusammen haben wir ein Nettohaushaltseinkommen von circa 4.700€ zzgl. des Mietzins, welche ich gerne als "Puffer" rechne. Summa Summarum circa 5.500€

Aufteilung der Kredite:

250.000€ mit Tilgung 2,5% - 1,15% Zins ( Mietswohnung)
200.000€ mit Tilgung 2,5% - 1,05% Zins(Eigennutzung)
50.000€ über KFW gerade nicht die genauen Daten im Kopf
15.000 mit Volltilgung nach 10 Jahren - Zins 1,25%

Unser Annuität beträgt pro Monat circa 1790€ (für die o.g. Darlehens)
Für das neue Dach müssen wir ein weiteres Darlehen aufnehmen
Entweder 2,5% oder 4,0% Tilgung mit 1,93% Zins ( 333€ oder 444€)..

Somit wäre ich bei einer monatlichen Wert von 2123€ oder 2234€

Kalkulatorisch mit allen Ausgaben, welche wir seit 10 Jahren detektieren hätten wir monatlich circa 1500€ wegsparen können - mit dem neuen Darlehen schrumpft das gewaltig - und mein Konzept der Sondertilgung für das Objekt (Eigennutzung) wird höchstwahrscheinlich nicht umgesetzt. Sehe ich das zu schwarz oder habe ich einen großen Fehler begangen?

Danke und Grüße

Thomas

Immobilien, Immobilienkauf
Kann eine als Grünfläche im B-Plan ausgeschriebene Fläche als Wald umgewidmet werden, wenn das angrenzende Baugrundstück dadurch nicht mehr bebaubar ist?

Hallo,

folgende Problematik stellt sich dar. Wir haben ein Grundstück gekauft, welches sich in einem rechtskräftigen Bebauungsplan befindet und in diesem als "Allgemeines Wohngebiet" nach §4 BauNVO gewidmet ist. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig und gültig. An unser Grundstück grenzen zwei Grundstücke, welche im B-Plan als Grünflächen nach §9 Abs. 1 Nr. 25b) BauGB gekennzeichnet sind. Es handelt sich hierbei um eine private Grünfläche. Im Text des B-Plan steht, dass diese zu erhalten, zu schützen und zu pflegen sind. Da diese Flächen aber nicht gepflegt wurden, Grünfläche verwildert und die Bäume sind über die Jahre gewachsen.

Wir haben im Juli unseren Bauantrag eingereicht, da wir mit unserer Dachneigung und der Traufhöhe vom B-Plan abweichen, haben dies aber vorher bei der Stadt abgefragt, da im Wohngebiet schon solche Häuser stehen und ein okay bekommen. Nichtsdestotrotz mussten wir deshalb einen Bauantrag einreichen. Nun wurde dieser abgelehnt mit der Begründung, dass das SächsWaldG dem entgegensteht und wir mit unserem Haus 30m Abstand zum angrenzenden Wald halten müssen. Die zwei Grundstücke, welche im B-Plan als Grünfläche stehen, sind vom Forstamt als Wald eingestuft wurden. Weder im B-Plan noch im Flächennutzungsplan ist das hinterlegt. Vor zwei Jahren hat unser Nachbar gebaut, jedoch mit Bauanzeige, und befindet sich auch deutlich in diesem 30m Korridor. Auch weitere Häuser, die ca. 5 Jahre alt sind, stehen genau an diesen "Wald".

Meine Frage ist, ob die Stadt einfach so eine Grünfläche zum Wald machen kann, ohne das in irgendeiner Weise anzuzeigen. Auch den vorherigen Eigentümern wurde dies nicht mitgeteilt. Das Grundstück ist durch diese Tatsache nicht bebaubar, befindet sich aber in einem genehmigten B-Plan mit einer genehmigten Baufeld, in welchem wir uns befinden.

Ich sehe hier eher das Versäumnis bei den Eigentümern der Grünfläche, da dieser Ihrer Pflege nicht nachgekommen sind. Dies kann doch nicht zu Lasten der Nachbarn erfolgen.

Baurecht, Grundstück, Immobilien, Recht
Baufinanzierung als Familie (Studentin und Angestellter)?

Guten Morgen :-)

habt ihr Erfahrung wie man als Familie (mit einem Elternteil Studentin) eine gute Baufinanzierung bekommt? Wir haben schon verschiedene Banktermine gehabt, aber mit einem überdurchschnittlich hohem Zinssatz (1,6 %), da wir "zu wenig" Eigenkapital (60.000 Euro bei 500.000 Darlehen) haben. Eine andere Bank lehnte uns schon nachdem wir unsere Daten geschickt hatten ab, weil ich Studentin bin. Das fand ich extrem, da ich früher vor meinem Studium 1.000 Euro Netto nach einer MFA Ausbildung verdient hatte und jetzt bekomme ich 1.050 Euro Bafög (auch da 2 Kinder) und das sogar als Vollzuschuss. Im Juli werde ich fertig sein und könnte sogar schon einen Arbeitsvertrag vorzeigen. Im Endeffekt meinte er, wäre ich arbeiten statt studieren, könnten wir darüber reden (wie gesagt früher nur 1.000 Netto bei Vollzeitstelle, nach meinem Studium werde ich schon in Teilzeit mehr verdienen). Sie brauchen halt die Sicherheit. Mein Mann verdient Netto 2.500, also wir haben momentan ein Gesamtnettoeinkommen von über 4.000 Euro im Monat, welches ja dann auch ab Juli, wenn ich arbeiten gehe deutlich mehr sein wird. Noch dazu hat die Immobilie 3 Wohnungen, von denen wir 2 vermieten würden und somit nochmals mehr Einkünfte hätten. Allein das Grundstück hat schon einen Bodenrichtwert von 550.000Euro. Vielleicht hat ja eine Familie schon eine ähnliche Situation durchlebt und kann uns gute Ratschläge geben. Ich wäre sehr dankbar.

Baufinanzierung, Immobilien
Löschung Grundschuld?

Ihr Lieben, wir haben ein riesen Problem. Meine Schwiegereltern sind verstorben, wir sind dabei das Haus zu verkaufen, also wir hatten Anfang August den Notar Termin. Soweit ist auch alles klar mit den Käufern. Mittlerweile sind auch fast alle Unterlagen wieder da, bis auf die Löschungsurkunde, der noch eingetragenen Grundschuld über 70000DM, die so wie wir zumindest rausgefunden haben, seid 1997 abbezahlt ist. Leider gibt es den deutschen Ring nicht mehr (darüber wurde damals finanziert) und wurde von der Start Bausparkasse Hamburg übernommen... und hier fängt das Drama an. Der Notar hat direkt am 4.8. alle Unterlagen dorthin geschickt um die Unterlagen zu bekommen. Mittlerweile sind vom Notar auch schon 2 weiter Erinnerungen an die Bank gegangen. Es kommt einfach keine Reaktion. Seit dem 28.9. telefoniere ich täglich mit der Hotline, da ich nirgends eine andere Nummer finde und laut Auskunft der Damen der Hotline gibt es da auch keine. Es würde alles über email laufen. Ich muss nicht erwähnen, dass wir auch hier keinerlei Resonanz bekommen. Wir sind wirklich am verzweifeln, denn es passiert einfach nichts, außer das die Dame von der Hotline jeden Tag ebenfalls eine Meldung macht. Im Kaufvertrag, steht allerdings, dass das Haus natürlich nur ohne eingetragene Grundschuld verkauft wird. Sprich erst wenn auch die Unterlagen da sind. Und die Bank der Käufer, gibt so auch nicht das Geld frei. Wir glauben mittlerweile, dass wir nie die unterlagen bekommen. Hinzu kommt, dass keiner die Bank kennt. Was kann man machen. Die Käufer hatten damals sehr gutgläubig schon ihre Wohnung gekündigt und müssen jetzt Ende Oktober schon aus ihrer Wohnung raus. Keiner ist davon ausgegangen, dass es so lange dauern wird. Was können wir machen. Wir sind wirklich verzweifelt. Der Notar ist da auch nicht wirklich hilfreich außer der Aussage, dass es erst zur Übergabe kommen kann, wenn alle Unterlagen da sind.

Grundbuch, Immobilien
Immobilien Schenkung - Partnerschaftsvertrag?

Ich bekomme von meinen Eltern ihr Haus geschenkt (Schenkung / vorgezogenes Erbe). Meine Eltern behalten in der Einliegerwohnung des Hauses das lebenslange Wohnrecht, wir (2 Erwachsene mit Kind) ziehen auch in das Haus. Wir sind nicht verheiratet.

Da ich noch eine Schwester habe muss ich diese ausbezahlen. Es sind 130000 €. Dies übernimmt mein Partner (etwas Eigenkapital und zusammen nehmen wir einen Bankkredit von 100000 € auf. Ich kann da aber momentan nichts leisten, da ich in elternzeit bin, danach werde ich halbtags arbeiten).

Im Grundbuch werde nach der schenkung aber nur ich stehen, da wir keine Schenkungssteuer zahlen wollen.

Somit trägt mein Partner ja das volle Risiko. Er hat nun verständlicherweise die Befürchtung, dass im Falle einer Trennung er ohne was da steht und er nur der "Goldesel" für mich war. Das Haus würde ja mit gehören, da nur ich im Grundbuch stehe.

Wir würden gerne einen Partnerschaftsvertrag machen, was die Regelung im Falle einer Trennung betrifft. Was, wie und wieviel ich ihm z. B. dann auszahlen müsste.

Nimmt man da eine fiktive Miete an, die je nach Zeitpunkt der Trennung dann anteilig abgezogen wird? Oder was?

Wäre z. B. die Trennung in 15 Jahren, ist es ja auch nicht richtig ihm den vollen Betrag zurückzahlen zu müssen, welcher er eingebracht hat. Er hat ja schließlich auch einen Teil schon "abgewohnt" . Was bedeutet dieses "abgewöhnt"? Aber ganz ohne soll er dann ja auch nicht da stehen.

Ach ja, im schenkungvertrag meiner Eltern gibt es eine Rückfallklausel, falls das von Bedeutung ist.

Würde sich bei einer Heirat etwas ändern?

Ich kann es leider nicht besser erklären, hoffe aber dennoch auf Hilfe.

Danke schon mal für eine Antwort. 

Immobilien, schenkung
Grundschuld-Ablösung, aber wie?

Wir haben ein Haus aus einer Zwangsversteigerung gekauft, auf dem noch eine dicke Grundschuld zugunsten einer Bank besteht. Diese haben wir beim Kauf übernommen. Der Schuldner/Verkäufer sagte, dass das Darlehen nur noch über eine eine geringe Restsumme valutiert und er die erstattet haben will. So sind wir dieses (Klärungs-) Risiko sehr bewusst eingegangen und haben den Zuschlag erhalten.

Nun haben wir mit der Bank gesprochen, und gefragt wie die Grundschuld nun wegkommt. Diese Bank sieht aber nur den Weg, dass wir die komplette Grundschuldsumme an sie zahlen und sagt, dass sogar noch 15,5% Zinsen pro Jahr hinzu kommen und hat uns auch gleich eine Frist gesetzt. :-(

Der Schuldner/Verkäufer will nach wie vor einfach sein Rest-Darlehen loswerden was nur ca. 20% der Summe der Grundschuld ist. Der Verkäufer legte uns ein Schreiben vor, wo die Bank ihm auf Anfrage seinen Darlehensstand schriftlich bestätigt und dass nur dieses eine Darlehen existiert und die Grundschuld derzeit nur dafür verwendet wird.

Wie kann hier vorgegangen werden?

Folgende Fragen noch im Detail:

Was macht die Bank mit dem Geld, wenn wir die Grundschuld komplett bezahlen?

Behält die Bank das Geld ganz oder mehr als das was zur Ablösung des Darlehens nötig ist (z.B. noch andere Gebühren, Zinsen) ?

Können wir anstelle des Verkäufers sein Darlehen (auf einmal) an die Bank zurückzahlen, also stellvertretend für den Verkäufer und könnten wir so auch die Grundschuld erhalten?

Vielen Dank!

Mathilda

Grundschuld, Immobilien

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