Wohnung verkaufen ohne Grundbucheintrag?

3 Antworten

fbh

Eigenentumswohnung, unfertig, vollfinanziert, seit vier Jahren von den Auflassungsvormerkungsberechtigten bewohnt, Eigentümer Bauträger.

Zur Veräusserung ist nur der Eigentümer berechtigt, die Löschung der Vormerkung müsst ihr bewilligen, der Darlehensnehmerwechsel bedarf der Genehmigung des Grundpfandrechtsgläubigers.

Rein theoretisch könnte man das Anwartschaftsrecht am Eigentumsübergang verkaufen.

Praktisch wird sich aber wegen dieser ungewöhnlichen Lage kein Käufer finden lassen, insbesondere auch deswegen nicht weil Grundbucheintragungen für Grundpfandrechte nicht möglich sind, bzw. nur unter Mithilfe des Bauträgers möglich wären.

Jedenfalls wenn das Ganze in D spielt, scheitert der Verkauf daran, dass ihr nicht Eigentümer der Wohnung seid. Nur der kann sie verkaufen.

Wenn der Eigentümer mitspielt und ihr einen Käufer findet, der eure Rolle im Vertrag übernimmt, sieht es anders aus.