B-Plan Änderung wegen Garagenbau?

2 Antworten

Bei rechtskräftigem B-Plan darf im Baufenster gebaut werden mit Hauptzweck (Wohnen). Nebengebäude die nicht dem Hauptzweck dienen, wo Garagen Abstellräume zu gehören, sind in der Regel auch außerhalb des Baufensters erlaubt.

Sogar als Grenzbebauung. Aber bei Grenzbebauung kommen andere Vorschriften zusätzlich zur Anwendung.

Problemantisch ist die Bodenplatte. Das wird als Bau-Beginn gewertet. Was aber gut ist, weil sonst die Genehmigungen nach 4 Jahren verfallen.

Bei rechtskräftigem B-Plan kann generell ohne Baugenehmigung nur mit Bauanzeige und Architekt gebaut werden.

"Landkreis mal in einem Nebensatz verlauten lies, dass Garagen bis 100 qm in einen B-Plan Gebiet auch ohne Genehmigung errichtet werden dürfen... §61 Abs. 1c Brbg BauO"

Dem ist so. Also abwarten was kommt.

Ok das ist ja Interessant... der genaue Wortlaut im B-Plan ist:

"Garage und Carports dürfen nicht vor die "Hauptlinie", gebildet durch die der Erschließungsstraße zugewandten planungsrechtlichen Baugrenze, treten. Stellplätze, sind zwischen der vorderen Baugrenze und den Erschließungsflächen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Garagen, Carports und offene Stellplätze dürfen nicht hinter die hintere Baugrenze, gebildet durch die Erschließungsstraße abgewandten Baugrenze, zurücktreten."

hildefeuer  14.01.2021, 14:31

Ja klar das ist eine Einschränkung. Stellpläze sind hinten zulässig, aber keine Garagen und Carports hinter der Hinteren Baugrenze, aber außerhalb von Baufenstern.

Es gibt also eine Hintere Bebauungsgrenze auch für Nebengebäude. Die muss freilich eingehalten werden.

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hildefeuer  14.01.2021, 16:17
@VB0409

"Garagen, Carports und offene Stellplätze dürfen nicht hinter die hintere Baugrenze, gebildet durch die Erschließungsstraße abgewandten Baugrenze, zurücktreten."

Diese Einschränkung steht dem entgegen. Du könntest eine Änderung beantragen. Aber ich würde erst mal abwarten, was kommt.

Entweder wird der Passus gestrichen, oder das Baufenster vergrößert.

Ich würde das Baufenster vergrößern lassen. Dann ist noch eine Beschränkung vorhanden, das Garage nicht ganz nach hinten dürfen.

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VB0409 
Fragesteller
 04.02.2021, 19:46
@hildefeuer

Hallo, mittlerweile hat uns das Schreiben erreicht. Ich möchte etwas daraus zitieren:

".... Aufgrund eines Ortstermines ist festgestellt worden, dass Sie auf Ihrem Grundstück eine Bodenplatte im hinteren Grundstücksbereich mit Versorgungsanschlüssen errichtet haben.

DIe vorliegende Baugenehmigung.... umfasst ausschließlich die Errichtung eines Einfamilienhauses mit den Befreiungen zur Firstrichtung und der Überbauung der Baugrenze mit einer Terrasse sowie Stellplätze.

Gemäß Paragraph 59 Abs. 1 Brandenburgische Bauplanung sind die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen grundsätzlich baugenehmigungspflichtig, es sei denn, sie entsprechen einem genehmigungsfreien Vorhaben nach Paragraph 61 Abs. 1 BbgBO.

Weiterhin ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan..... zu berücksichtigen.

Ich bitte Sie daher, mir mitzuteilen, welche Art von Gebäude errichtet und welche Nutzung in das Gebäude eingebracht werden soll. Füllen Sie dazu bitte das beiliegenden Formular aus und legen die genannten Anlagen bei.

.... Sollte das Vorhaben nicht der Genehmigungsfreiheit nach Paragraph 61 BbgBO unterliegen, werden Sie einen Bauantrag beim Landkreis..... einreichen müssen.

Bei Vorhaben, die keiner Genehmigung bedürfen, entscheidet die Amtsverwaltung in einem Erlaubnisverfahren. Die Erlaubnis ist daher beim.... zu beantragen. "

Unser Bauleiter meint wir sollten die Gemeinde über den Bau einer Garage unter 50 m² informieren, da diese ja grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Aber ich sehe das anders... nach 61 Abs. 1 c der BbgBO ist eine Garage bis 100 m² ja auch genehmigungsfrei... letztlich müssten wir bei der Gemeinde doch nur eine Abweichung vom B-Plan hinsichtlich der Anordnung, die nicht dem B-Plan entspricht, beantragen. Da es ja auch im B-Plan keine Einschränkungen hinsichtlich der Größe einer Garage gibt. Oder sehe ich das falsch?

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