Was beachten wenn man mit Musikproduktion Geld verdient, obwohl es Hobby ist?

Hey,

ich mache seit ein paar Jahren als mein Hobby Musik und habe da ehrlich gesagt auf gar nichts geachtet. Für mich war es immer nur ein Hobby. Dann habe ich vor ein paar Jahren vllt 1-2 mal im Jahr eine Auszahlung von 100-200 Euro bekommen. Insgesamt kam ich noch nie höher als vllt 1300 Euro im Jahr. Habe da auch keine Buchführung gemacht oder sonstiges. Gleichzeitig bin ich aber Ingenieur-Student.

Was muss ich tun, wenn ich nach meinem Studium eine Vollzeitstelle als Ingenieur angehen will, jedoch eben diese kleinen geringen Nebenverdienste in der Musik mache, obwohl es einfach nur ein Hobby ist? Dieses Jahr rechne ich vllt mit 2000 Euro. Ich beziehe aber auch Bafög & habe die ersten 3 Monate als Hiwi gearbeitet für 250 Euro. Mir wurde immer gesagt, dass mein Nebenverdienst zu gering sei, weshalb ich mich wohl nirgendwo anmelden müsste, weil ich eh keine Steuern zahlen muss auf so wenig Geld. Ich habe jetzt so viel recherchiert im Internet und einfach wirklich NICHTS finden können, was auf meine Situation zutrifft... Wie ist das außerdem mit der Krankenversicherung?

Achja und ist es schlimm, dass ich mein Hobby nirgendwo angemeldet habe als freiberufliche Tätigkeit? Ich habe es nie betrieben, um Gewinne einzufordern, mache aber sogesehen auch keine Verluste. Deshalb hab ich keine Ahnung ob das unter Liebhaberei fällt oder nicht. Was wäre wenn ich es jetzt anmelden möchte? Was gebe ich als Datum an beim Start der freiberuflichen Tätigkeit? Da ich im November ein Release bei einem größeren Label hatte brauche ich dringend eine Steuernummer, damit ich eine Rechnung stellen kann, um das Geld zu bekommen. Die machen mir da auch etwas Druck dahinter. Jeder Verdienst davor kam aus dem Ausland, wobei ich hier keine Rechnungen stellen musste, sondern es wurde mir einfach überwiesen.

Ich wäre euch unfassbar dankbar, wenn mir jemand eine "Anleitung" geben könnte, was ich tun soll und wie ich das tun soll. Gleichzeitig wäre ich um Begründungen sehr erfreut! Vielen Dank<3

Student, BAföG, Finanzamt, Freiberufler, Steuern
Kleingewerbe und Freiberufler: Geht das gleichzeitig?

Hallo zusammen! Ich hoffe, man kann mir hier halbwegs helfen. Das muss natürlich keine fachmännische Steuerberatung sein, aber als Laie hilft mir so ziemlich jeder Tipp. Kurz zu meiner Person:

Ich studiere (im Master), produziere nebenbei Musik, die ich über Spotify und Co. vertreibe und damit rund 15.000 € im Jahr einnehme (also eine freiberufliche Tätigkeit) und gedenke nun, eine Stelle als Handelsvertreter gemäßg § 84 HGB anzunehmen, die rund 12-15 h/Woche umfassen wird. Ich gedenke, damit rund 600 - 800 € im Monat zu "verdienen" (exklusive jeglicher Abgaben). Die freiberufliche Tätigkeit ist bereits beim Finanzamt angemeldet, wie schaut es nun mit der Tätigkeit als Handelsvertreter aus? Kann ich das als Kleingewerbe anmelden? Und falls ja, welche Erklärungen muss ich abgeben? Eine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung? Oder muss eine Umsatzsteuererklärung nur abgegeben werden, wenn ich die 22.000 €-Grenze übergreifend überschreite? Als Freiberufler stelle ich keine Umsatzsteuer aus und als Kleinunternehmer werde ich lediglich eine Rechnung im Monat ausstellen, auch hier ohne USt, falls möglich.

Der Hintergedanke meiner Frage: Lohnt es sich überhaupt, die Tätigkeit als Handelsvertreter einzugehen oder kostet mich das am Ende mehr Zeit und Geld, als mir eigentlich lieb ist? Ich würde am Ende ungern 50 - 60 h im Monat arbeiten und dafür dann lediglich 400 - 500 € auf die Hand bekommen. Ziemlich komplex und unübersichtlich, aber vielleicht kann mir der eine oder andere einen klugen Ratschlag geben, für den ich äußerst dankbar wäre!

Liebe Grüße und schon einmal Danke für eure Zeit,
Lennart

:-)

Freiberufler, Kleingewerbe, Steuererklärung, Steuern
Ich bin freiberuflich und angestellt: was ist aktuell mein Haupt- und was mein Nebenarbeitsverhältnis?

Hallo!

Ich bin sowohl freiberuflich tätig als Kunstpädagogin als auch angestellt im kulturellen Bereich/ bei der Stadt.

Ich habe nun ein Schreiben meines Arbeitgebers erhalten, worin es um die "Erklärung zur Lohnsteuerfestetzung und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung" geht. Darin muss ich angeben, ob mein Arbeitsverhältnis mein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse 1,2,3,4, oder 5) ist oder mein Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse 6).

Ich kreuzte ersteres an und schickte es ab, denn ich habe Steuerklasse 1 und erinnerte mich daran, dass ich es vor Jahren schon einmal so ausgefüllt hatte und dass es richtig war. Doch nun habe ich nachgelesen und recherchiert und mein Arbeitsvertrag wurde ab Februar 2019 geändert, und meine Stundenzahl damals von 12 Wochenstunden auf 7,8 reduziert. Mein freiberufliches Arbeitspensum ist ungefähr gleichgeblieben, es liegt bei ca. 12 Wochenstunden (variierend!).

Die Steuererklärung für 2019 habe ich bereits eingereicht, aber noch keine Antwort erhalten. Ich habe nochmals nachgesehen: im Jahr 2019 habe ich brutto ca. 300 € mehr durch die nichtselbstständige Arbeit verdient als durch die selbstständige - doch wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 € abgezogen ist, sind die Einkünfte durch meine selbstständige Arbeit etwas höher.

Stimmt es dann noch, dass die nichtsselbstständige Arbeit mein Hauptarbeitsverhältnis ist/ war und ich in Steuerklasse 1 bin?

2020 habe ich bereits bis jetzt mehr durch die Selbstständigkeit verdient als durch die Anstellung - also ist die nichtselbstständige Tätigkeit nun mein Nebenarbeitsverhältnis? Und ich komme in Steuerklasse 6? Habe ich dann mehr Abzüge? Kann mir vom Arbeitgeber und Finanzamt vorgeworfen werden, dass ich dies übersehen habe? Oder kann ich es einfach rückwirkend ändern? Ich muss es ja auch der Künstlersozialkasse melden, in der ich bin.

Für Hilfe bin ich sehr dankbar!

Freiberufler, Steuern
Darf ich eigene Bilder, ohne Anmeldung, verkaufen?

Hallo an alle,

ich bin aktuell sehr viel am "malen" (Leinwandgestaltung, Objektcollagen). Ich mach das als Hobby und aus therapeutischen Gründen. Allerdings ist irgendwann jede Wand mal voll und jeder Freund/Bekannte/Verwandte mehrfach beschenkt.

  • Nun frage ich mich, kann ich Bilder die "zuviel" sind - einfach so verkaufen?

Ich hab mich in das Thema "freie Nebentätigkeit" eingelesen (ich habe eine Festanstellung, bin aktuell aber im Krankenstand), aber ich finde mich darin nicht wieder.

  • Ich möchte mit meinen Bildern kein Gewinn machen - ich möchte lediglich aus dem "Erlös" neue Bilder erstellen können.
  • Ebenfalls erstelle ich die Bilder nicht um sie zu verkaufen oder nehme Aufträge an.
  • Ich habe auch keine feste Anzahl wieviel Bilder ich im Monat verkaufen will - wahrscheinlich gibt es Monate in denen ich nichts verkaufen möchte/will und in Anderen sind es dann vielleicht 10 Bilder auf einmal.
  • Meine Bilder haben auch keinen großen finanziellen Wert, je nach Material/größe der Leinwand würde sich die Verkaufssumme zwischen 5 und 40€ belaufen (und letzteres eher selten).

Nun hab ich soviele Beiträge im Internet gelesen, das ich am Ende nicht weiß was nun Fakt ist.

  1. Muss ich mein "Vorhaben" (Bilder verkaufen) beim Finanzamt anmelden?
  2. Ist dies bereits eine freie Nebentätigkeit?
  3. Wäre der Verkauf von meinen Bildern ein anmeldepflichtiges Gewerbe?
  4. Ist meine Rechtschutz eine gute Adresse um mir rechtlich 100% Gewissheit zu verschaffen oder wohin sollte ich mich wenden?

Ich bedanke mich Vorab ganz herzlich für eure Antworten. Mit freundlichen Grüßen

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Kleingewerbe, steuerfrei, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit, Nebentätigkeit
was braucht man um problemlos bei fiverr nebenbei zu verdienen?

Ich würde gerne nebenbei mit Fiverr verdienen und habe mich gefragt, was ich alles beantragen / haben sollte. Damit ich nicht später irgendwas vergessen habe und dann Strafe zahlen muss etc.

Ich bin momentan fest angestellt und verdiene um die ca. 30000 EUR im Jahr (falls es helfen sollte).

Für 2019 hab ich zum ersten mal meine Steuererklärung gemacht, deshalb kenne ich mich mit diesen Sachen noch nicht wirklich so gut aus.

Was ich auf Fiverr gerne verkaufen / anbieten würde, sind Zeichnungen von das was die Leute halt haben wollen.

Ich hab mich schonmal selbst erkundigt aber leider bin ich noch bei einigen Sachen voll verwirrt, deshalb Frage ich einfach mal stichpunktartig;

  • Brauche ich ein Gewerbe ?
  • da ich ja Zeichnungen anbiete, bin ich doch quasi als Künstler betrachtet oder?
  • wäre ich dann nicht frei vom Gewerbe beantragen?
  • gilt der 9408 EUR Steuerfreibetrag seperat für das was ich mit Fiverr verdiene oder ist das insgesamt für mein gesamtes Einkommen von allen Quellen für 2020?
  • wäre es nicht seperat, da es ja ein Einkommen ist aus einer selbständigen nebentätigkeit?
  • benötige ich eine UST-Nummer?
  • Kriege ich automatisch eine UST-Nummer nachdem ich Gewerbe beantragt habe?
  • ab wie viel bin ich verpflichtet meine UST-Nummer anzugeben?

Außerdem will ich das auch nicht jeden Monat machen. Vielleicht mal 50-100 EUR für 1-2 Monate etc., also kein festen Plan. Also einfach wirklich nur wenn ich weiß dass ich Zeit hab und lust zu zeichnen habe.

Was ich jetzt machen würde:

  • ein Gewerbe haben
  • die komplette Summe von das was ich mit Fiverr für 2020 bekomme, in meine nächste Steuererklärung eintrage
  • (falls Steuerfreibetrag seperat für Fiverr ist) unter 9408 EUR bleiben (welches warscheinlich einfach ist)

Tut mir leid falls die Grammatik nicht perfekt ist. Hab teils nur translated.

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Nebenverdienst, Steuern, Nebentätigkeit, Fiverr
Steuernummer als Minderjähriger?

Guten Tag,

ich (15J.) hab die Möglichkeit im Internet etwas Geld zu verdienen und mein Taschengeld aufzubessern. Ich bin Mitglied in einem "Bauteam" das Onlineplattformen für ein Onlinespiel (Minecraft) entwickelt, die dann von bestimmten Youtubern gekauft werden.

Da es im Prinzip nur ein Hobby ist und Schule natürlich vorgeht, "arbeite" ich unregelmäßig, kann mir aussuchen, ob ich Aufträge annehme, wie groß diese sein sollen, und ob ich überhaupt arbeite. Ich wäre also Freiberufler, wenn ich das richtig verstanden habe. Das Geld, das ich durch die Aufträge verdienen kann, befindet sich im Taschengeldbereich. (Mal 70€, mal 100€, mal 30€ im Monat, je nachdem, wieviel Zeit ich habe.).

Die Frage ist nun, wie ich das richtig anmelde, damit mir mein Auftraggeber, der Leiter des Bauteams, meine Gage (ist das das richtige Wort?) korrekt zukommen lassen kann? Die Steuer-ID anzugeben, reicht wohl nicht, eine Steuernummer erhalte ich laut Finanzamt als Jugendlicher nicht, der Leiter des Bauteams will natürlich nicht einfach Geld überweisen, ohne dass es ordentlich angemeldet ist. Meine Eltern sind mit der Tätigkeit einverstanden, aber uns wurde gesagt, sie müssten über das Vormundschaftsgericht einen Antrag stellen? Ist das nicht sehr umständlich und teuer, sodass es sich gar nicht lohnt für diese Kleinbeträge?

Gibt es irgendeinen einfachen anderen Weg?

Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße

Ben

Freiberufler, steuernummer, Minderjährig
Fiverr - Einkünfte, Form der Tätigkeit etc.?

Liebe Community,

ich bin Student und betreibe seit wenigen Monaten neben meinem Studium und einem Minijob (Einkommen 417€ im Monat + Bafög von knapp 810€) nun eine freiberufliche Tätigkeit auf Fiverr.com (Eine Plattform, auf der man verschiedene Dienste von Übersetzungen, hin zu Logo-Erstellungen etc. anbieten kann). Ich habe hier in den letzten 4-5 Monaten etwa 1000€ verdient und muss mich nun natürlich mit der Frage auseinandersetzen, wie all das anzumelden ist. Verzeiht, aber ich bin kompletter Laie, was das Thema Steuern etc. angeht.

  1. Wenn ich die Tätigkeit anmelden will, müsste ich hierfür nun ein Gewerbe anmelden oder die Tätigkeit beim Finanzamt in irgendeiner anderen Art anmelden? Was wäre am sinnvollsten?
  2. Fiverr hat seinen Sitz in Israel. Wenn ich nun Rechnungen für die Buchhaltungen schreibe (Fiverr gibt keine aus), fällt demnach keine Mehrwertsteuer an, richtig? Was wäre denn für eine Steuer zu beachten und wie hoch ist diese? Brutto- und Nettoeinkommen sind hier identisch.
  3. Wirkt es auf mein Fiverreinkommen in irgendeiner Form aus, dass ich einen steuerfreien Minijob ausübe, oder tut es das andersherum? (Auf meinen Minijob auswirken)

Mir ist klar, dass manch einer die Sinnhaftigkeit der Tätigkeit in Relation zur Bafög-Förderung in Frage stellen wird, da ich nur eins von beidem in vollen Umfang haben kann, wenn ich zusätzlich noch einen Minijob ausübe. Ich werde dem Bafögamt Rückzahlungen überweisen müssen und die Tätigkeit weiterausüben, weil ich ab Oktober ohnehin nicht mehr gefördert werde und ein Semester überziehen muss. Da ist es ganz gut, eine weitere Einkommensquelle zu haben.

Finanzamt, Freiberufler, Nebenverdienst, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Nebentätigkeit
Umsatzsteuer bei freiberuflicher Tätigkeit via Upwork?

Hallo! Ich bin freiberufliche Übersetzerin und bekomme meine Aufträge über die Freelancerplattform Upwork. Ich bin vor zwei Wochen von den USA zurück nach Deutschland gezogen und will hier meine Arbeit als Freelancerin fortsetzen. Meine Kunden/Auftraggeber sind ausschliesslich Unternehmen mit Sitz in den USA. Online habe ich herausgefunden, dass ich aus diesem Grund keine Umsatzsteuer bezahlen muss (Reverse Charge). Ist das soweit richtig?

Mein zuständiges Finanzamt war leider nicht in der Lage, mir weiterzuhelfen.

Wie ich aus anderen Antworten entnommen habe, wird empfohlen, sich nicht als Kleinunternehmer zu registrieren, um die VAT, die von Upwork erhoben wird, zu umgehen und auch die Möglichkeit zu haben, andere Ausgaben steuerlich abzusetzen (neuer Computer etc). Das bedeutet, ich beantrage eine Umsatzsteuer-ID-Nummer und melde regelmäßig meine Umsätze an. Ich vermute mal via Ist-Versteuerung?

Ich bin derzeit noch am Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Gibt es Punkte in dem Formular, die ich beachten muss? (Beispiel Abschnitt 17, Punkt 132 Summe der Umsätze) Gebe ich hier meine (geschätzten) Umsätze an oder nicht, da es ja um die Berechnung der Umsatzsteuer geht und ich keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen habe? Oder ignoriere ich diese Tatsache für diesen Fragebogen und beschäftige mich erst bei der Umsatzsteueranmeldung damit? Muss Punkt 146 zur Steuerbefreiung behandelt werden?

--> Meine Frage ist also im Endeffekt, ob ich innerhalb des Fragebogens bereits irgendwo darauf aufmerksam machen muss, dass meine Umsätze nicht umsatzsteuerpflichtig sind und ich deshalb weder Umsatzsteuer erheben noch bezahlen werde?

Freiberufler, Umsatzsteuer
Quasi-Freiberufler ohne Anmeldung?

Ich habe 2018 mit digitaler Kunstmalerei (Manga Illustrationen) insgesamt 7000 € verdient und für in- und ausländische Kunden gearbeitet (einige aus Deutschland, der Rest aus den USA), private Kunden sowie Unternehmen. Ich habe keine Freiberuflichkeit beim Finanzamt angemeldet und ich habe auch kein Gewerbe angemeldet. Meine Rechnungen habe ich ausgestellt ohne Steuernummer (ich habe auch weder eine Steuernummer, noch eine Umsatzsteuernummer). Ich habe in den Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnet. Dabei habe ich in jeder Rechnung stets darauf hingewiesen, dass die Umsatzsteuer nicht berechnet wird wegen §19 UStG.

Neben diesen Einkünften hatte ich für 2018 keine anderen Einkünfte, sondern ich lebe ansonsten von Ersparnissen und von finanzieller Unterstützung meiner Mutter.

In diesem Jahr habe ich es genauso gemacht. Nur dass ich dazu noch einen Minijob habe der pauschal versteuert wird. Insgesamt (Minijob+Kunst) werde ich wieder ziemlich sicher unter dem Grundfreibetrag bleiben.

Ich habe für 2018 keine Steuererklärung abgegeben.

Fragen:

- War ich verpflichtet für 2018 eine Steuererklärung abzugeben?

- Werde ich für 2019 eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl die Gesamtheit meiner Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben?

- Habe ich das mit der Umsatzsteuer richtig gemacht? Oder hätte ich sie auf den Rechnungen berechnen müssen? Hatte ich in Wirklichkeit gar kein Recht darauf gehabt auf §19 zu verweisen ohne als Freiberufler mit Kleinunternehmer-Regel beim Finanzamt gemeldet zu sein?

- Man könnte sagen, dass ich ja vorsätzlich es unterlassen habe meine Freiberuflichkeit anzumelden. Gibt es dafür irgendwelche Konsequenzen?

Ich hatte das Ganze recherchiert bevor ich mit den Auftragsarbeiten anfing und war mir recht sicher, dass das so okay ist. Aber nun sagen mir andere Leute, dass es alles falsch ist. Ich hoffe, dass mit eurer Hilfe ein paar Fragen geklärt werden können.

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Steuererklärung, Steuern
Freiberufliche Tätigkeiten nicht angemeldet + falsche Steuernummer auf Rechnungen?

Liebe Community:

Folgender hypothetischer Fall: Jemand übt neben seinem Studium seit mehreren Jahren eine freiberufliche Tätigkeit als Journalist aus und ging irgendwie davon aus, dass diese, sofern die Einkünfte unter der Freibetragsgrenze liegen, nicht zwingend angemeldet werden müsste, da ja ohnehin keine Steuern anfallen.

Die in dieser Zeit erzielten Monatseinkünfte schwankten sehr stark, zwischen 0 und 400€ war alles dabei, meist waren es aber eher so 100-300€.

Die Person hat auf Abrechnungen ihre Steuer-ID angegeben, da sie dachte, diese sei mit der Steuernummer identisch. Leider hat sie versäumt, sich darüber zu informieren, dass dem nicht so ist - dann wäre ihr nämlich aufgefallen, dass sie für die Beantragung ihrer Steuernummer eben doch ihre freiberufliche Tätigkeit hätte anmelden müssen...

Eine Steuererklärung hat die Person dementsprechend auch noch nie gemacht. Sie würde es spätestens nächstes Jahr aber wohl tun, wenn sie ihr Studium beendet hat. Irgendwie ist die Person auch immer davon ausgegangen, dass dies als Student mit einem derart geringen und extrem unregelmäßigen Einkommen auch nicht notwendig war.

Das Geld aus den Rechnungen hat sie jedenfalls schon längst bekommen.

Nun meine Fragen:

1. Wenn die Tätigkeit nun noch nachträglich angemeldet würde, ist eine Strafe zu erwarten? Steuern dürften bei so kleinen Beträgen ja eigentlich nicht anfallen (im Jahr 2017 waren es z. B. um die 600€ im gesamten Jahr), aber fällt schon das Nichtanmelden unter Strafe, weil es es womöglich als vorsätzlicher Betrug ausgelegt würde?

2. Wenn die Tätigkeit nun angemeldet würde und nun endlich eine Steuernummer beantragt würde, müssten alle Rechnungen, die die Person gestellt hat, nachträglich noch dahingehend geändert werden? Theoretisch wären sie mit der Steuer-ID ungültig gewesen, oder? Allerdings hat die Person ja das Geld ohnehin schon längst bekommen, einige dieser Rechnungen sind ja Jahre her. Oder würde es in dem Fall reichen, bei zukünftigen Rechnungen die richtige Steuernummer anzugeben? Eine Mehrwertsteuer war auf den Rechnungen nicht angegeben. Außerdem stand darauf ein Verweis auf die Kleinunternehmerregelung/Umsatzsteuerbefreiung.

Ich hoffe, hier kann jemand eine Einschätzung darüber abgeben, wie sich die Person nun am besten verhalten sollte.Dass es hier keine umfassende. Beratungen gibt, ist mir klar, aber ich wäre für jede Antwort dankbar!

Finanzamt, Freiberufler, rechnung, Steuererklärung
Buchhaltung von Ausgaben über Freelancer-Plattform "Upwork"?

Hallo zusammen,

als Freiberufler in Deutschland kaufe ich über die Online-Platform upwork.com Dienstleistungen ein. Upwork hat seinen Firmensitz in Kalifornien. Die von mir beauftragen Freelancer, die für mich via Upwork arbeiten sind auf der ganzen Welt verstreut. Hier ein Beispiel:

Ich beauftrage einen russischen Designer eine Änderung an einem Logo vorzunehmen. Dafür erhält er 50 Dollar. Dieses Geld zahle ich über mein Paypal-Konto an Upwork. Nachdem die Arbeit abgeschlossen ist, zahlt Upwork das Geld an den Freelancer aus. In meinem Kundenkonto bei upwork befinden sich danach vier verschiedene Dokumente. Es handelt sich um ein und die selbe Dienstleistung! Jedes Dokument hat eine eigene „Rechnungsnummer“. Diese vier Dokumente habe hier mal aufgeführt.

https://bit.ly/2UYv1W9

Hier meine Fragen:

1. Da auf diesen vier Dokumenten keine 19% Umsatzsteuer ausgewiesen ist, habe ich bislang für diese Rechnungen auch nie Vorsteuer angemeldet. Ist das korrekt?

2. Welches dieser vier Dokumente ginge überhaupt als gültige Rechnung auf dem Deutschen Markt durch? Was sollte quasi abgeheftet und jederzeit griffbereit sein?

3. Nun bei der Buchhaltung frage ich mich, wie und ob ich diese Dienstleistungen als Ausgaben verbuchen kann. Welches Sachkonto kommt in Frage?

Ich bin selbst Freelancer. EKR03

Ich danke allen herzlich für die Unterstützung!

Freiberufler, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Reverse-Charge-Verfahren
Wohnen in Neuseeland, arbeiten in Deutschland, was ist besser als Freiberufler oder Angestellter behandelt zu werden?

Ich habe evtl. die Moeglichkeit Arbeit fuer eine deutsche Firma von Neuseeland aus zu verrichten. Neuseeland und Deutschland haben ein DBA. Ich habe nicht vor in absehbarer Zeit nach Deutschland zu ziehen und lebe hier schon seit einigen Jahren, habe also meinen staendigen Wohnsitz in Neuseeland, bin aber Deutsche Staatsangehoerige. Nun habe ich ein paar Fragen:

  • Werden mir in diesem Fall Deutschland Steuern automatisch abgezogen?
  • Wenn ja, kann ich etwas dagegen tun (z.B. ein Formular ausfuellen)?
  • Wenn ja, und ich kann nichts dagegen tun (s.o.), wie hoch sind die zu zahlenden Steuern und muss/kann ich in D eine Steuererklaerung abgeben?
  • Gibt es einen stuerlichen Unterschied, wenn ich als Freiberufler oder Angestellter arbeite und was ist sinnvoller, wenn ein Unterschied besteht?
  • Macht es evtl. Sinn eine Firma aus steuerlichen Gruenden in D zu gruenden statt als Freiberufler oder Angestellter zu arbeiten?

Vielleicht kann mir jemand in einfachem Deutsch einen kurzen Rat geben, denn ich habe im Internet recherchiert und da war von Abgeltungswirkung, Veranlagung etc. die Rede und das sagt mir leider ueberhaupt nichts.

Es waere gut, wenn auch kurz angemerkt wuerde, ob die Loesung/en fuer meinen Arbeitgeben auch gut ist oder nicht, denn ich moechte, dass eine Win-Win Regelung gibt, um eine Entscheidung zu treffen.

Vielen herzlichen Dank im Voraus.

Ausland, Freiberufler, Steuern, Angestellte

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