Teilzeitjob und nebenberuflich als Freiberufliche/Freelancerin; was gibt es zu beachten?

Hallo liebe Community 😊

Ich habe gerade begonnen, in Teilzeit zu arbeiten (min. 20,04 Std. die Woche mit 1.102,5€ Brutto im Monat; Überstunden werden alle drei Monate ausgezahlt) und möchte nebenbei einer bzw. zwei weiteren Tätigkeiten nachgehen:

1. Als Honorarkraft an einer VHS: 1,5 - 4,5 Std. in der Woche bei 26,4€ Bruttostundenlohn

Und 2. an einer Sprachschule: 2-3 Stunden die Woche bei 22,5€ wenn ich mich als Minijobberin anstellen lasse oder 25€ die Stunde, wenn ich als Freelancerin/Freiberufliche arbeite.

Da ich gerade frisch aus dem Studium komme, habe ich leider keinerlei Erfahrung mit der Versteuerung und daher folgende Fragen (ich bin ledig; Steuerklasse 1):

1. Ist es in meinem Fall sinnvoller, mich als Minijobberin anstellen zu lassen oder wären meine Einnahmen unter den Freibeträgen der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc, sodass es sich lohnen würde, als Freelancerin zu arbeiten?

2. Wird mein Einkommen aus dem Teilzeitjob mit meinem Einkommen als Honorarkraft/Freelancerin/Minijobberin zusammengerechnet oder werden beide Einnahmequellen (Teilzeitjob und nebenberufliche Tätigkeit) separat betrachtet?

3. Was müsste ich an Steuerausgaben einkalkulieren? (Die ich zur Seite packen müsste)

4. Gibts es noch etwas zu beachten? (Dass ich meine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden muss, weiß ich. Und, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss mit der Anlage S. Ebenfalls habe ich gelesen, dass ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren muss und, dass ich vermutlich in der Rentenversicherung mehrfach versicherungspflichtig werde als ,, selbstständige Lehrerin" worunter meine Tätigkeit in der Sprachenschule und der VHS wahrscheinlich fällt).

Ich danke euch sehr für eure Antworten und freue mich über jeden Hinweis, da ich Angst habe, etwas von Beginn an grundlegend falsch zu machen 🙈

Liebe Grüße,

Rosi

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Nebentätigkeit, Teilzeitjob, Versteuerung
Freiberufler oder Freelancer (Gewerbetreibender)?

Ich bin Elektroingenieur und möchte nächsten Monat als Elektroplaner tätig werden, somit muss ich verschiedene Werk,- Dienst-, oder Beraterverträge mit Kunden (Ingenieurbüro, Vermittlungsagentur) abschließen. Ich habe mich bereits beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet. Wenn ich jetzt verschiedene Videos in YouTube oder Forums anschaue, macht es mir Angst, wenn der Finanzamt später mich als Gewerbetreibender einstuft und ich nachzahlen muss ggf. meine Selbständigkeit aufgeben muss.

Bevor ich das Bogen zur steuerliche Erfassung ausfüllte bin ich zu einem Steuerberater gegangen und auch einen Buchhalter gefragt und die sagten: wir können nicht sagen ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, melde dich erstmal bei Finanzamt an, dann sehen wir es, aber solange du kannst solltest als Freiberufler bleiben.

Es hat mich echt frustriert, warum ich für solche Aussagen jeden Monat einen Steuerberater 250€ zahlen muss. Schlussendlich habe ich entschieden mich als Freiberufler beim Finanzamt anzumelden (einfache Buchführung) und möchte meine ganze Buchaltung und EÜR und Umsatzsteuer etc. nicht bei Steuerberater sondern alles selber machen und habe mir bereits verschiedene Software angeschafft.

Wenn ich als Freiberufler bleibe, mache ich mir um die Buchaltung etc. kein Problem.

Was mir immer noch Sorgen bereitet bin ich nun Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier einige Informationen bekommen würde.

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Gewerbeanmeldung, Steuerberater, freiberufliche Tätigkeit
Selbstständig als Freelancer für verschiedene Dienstgeber Steuer/Krankenversicherung?

Hallo, ich habe momentan 2 Jobs als selbstständiger Freelancer/Freiberufler, musste ein Gewerbe dafür anmelden, beide Jobs sind als Chatmoderator und werden künftig ca 700 bis 1000 Euro monatlich einbringen. Ich wohne in Österreich, mir wurde gesagt ich darf mich bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht freiwillig versichern lassen, sondern muss dies bei der Krankenversicherung für Selbstständige machen, die bekommen aber über 27% meiner monatlichen Einnahmen als Krankenversicherung. Auch wenn ich auf selbstständiger Basis arbeite, habe ich genaue Vorschriften was ich machen darf und was nicht und wie der Job zu machen ist. Also sollte doch eigentlich die gesetzliche Krankenkasse zuständig für mich sein mit der freiwilligen Versicherung für 130 Euro monatlich, oder? Wenn ich unter 11.000 Euro Jahresverdienst bleibe, dann muss ich auch nichts versteuern. Welche Abgaben muss ich sonst noch zahlen?

Und wie sieht das ganze aus falls ich zusätzlich noch einen Angestellten Job annehme im Home Office, egal ob Teilzeit oder Vollzeit, dann müsste ich ja über den Arbeitgeber versichert sein, obwohl ich nebenbei auf Selbstständiger Basis arbeite oder? Dann müsste ich natürlich auch alle Einnahmen versteuern, da ich dann über 11.000 Euro im Jahr komme. Aber welche Steuerklasse bin ich dann? Mein Mann verdient um die 2000 Euro Netto, wir sind verheiratet.

Und wenn ich zu alledem noch ab und an als Texter arbeite, also pro Text bezahlt werde, muss ich diese Einnahmen dann auch versteuern?

Arbeit, Freelancer, krankenkasse, Krankenversicherung, Steuerklasse, Steuern, Abgaben, Krankenkassenbeitrag, Gewerbeschein, Home Office
Freelancer mit Auftraggeber in Österreich?

Hallo liebe Finanzfrage-Community,

ich hätte eine Frage an euch, die ggf. etwas komplizierter ist.

Ich würde gerne als Freelancer anfangen und hätte auch direkt einen Auftraggeber, welcher einen Online-Shop führt und dies Jahr, aufgrund des Weihnachtsgeschäftes, Hilfe benötigt und ab Januar bis Mitte des Jahres seinen Shop erweitern/ändern bzw. auf eine andere Plattform umziehen möchte. Ich habe diesbezügl. leider keine Ausbildung doch bin sehr Affin, sodass ich die Voraussetzungen für den Auftraggeber erfülle.

Das Problem daran ist, dass der Auftraggeber aus Österreich stammt und mich aufgrund des Aufwandes etc. gerne als Freelancer beschäftigen würde - sofern das überhaupt irgendwie möglich ist. Er würde mir einen Auftrag der benötigten Dienstleistungen erteilen und ich würde Ihm jeweils eine Rechnung stellen. Ich kann meine Tätigkeit von Hause durchführen und mir die Zeiten frei einteilen - wichtig ist nur, dass alles erledigt wird.

Anschließend möchte ich gerne als Freelancer für andere Auftraggeber weiterarbeiten. Da ich momentan aufgrund von COVID arbeitslos wurde und gerne wieder eine Beschäftigung hätte, bin ich sehr interessiert daran.

Im Idealfalle sollte ich schnellstmöglich mit der Tätigkeit beginnen - (am besten diese Woche noch), doch bevor ich das FA etc. kontaktiere, wollte ich erst euch fragen, ob sowas überhaupt umsetzbar ist.

Kann ich das ganz normal beim FA anmelden, als wäre mein AG in Deutschland ansässig?

Könnte ich theoretisch heute schon mit der Arbeit beginnen, bevor ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalte?

Ich bedanke mich im voraus und wünsche allen eine schöne Adventszeit.

Liebe Grüße,

Arbeit, arbeitsrecht, Freelancer, Steuern, Umsatzsteuer
Buchhaltung bei Ausgaben über Freelancer-Plattform Upwork?

Mein Geschäftsmodell baut darauf auf, dass ich Dienstleistungen von Freelancern auf der Plattform Upwork "einkaufe", das sind also meine Betriebsausgaben/Investitionen. Die Freelancer sind auf der ganzen Welt verteilt und ich bekomme die Rechnungen nicht von ihnen, sondern von Upwork selbst. Leider erfüllen diese Rechnungen nicht alle (deutschen) gesetzlichen Anforderungen. So fehlt beispielsweise die Steuernummer von Upwork.

1) Reichen die Upwork Rechnungen trotzdem aus, um die Betriebsausgaben geltend zu machen?

2) Wie sieht es mit Umsatzsteuer/Vorsteuer aus?
Da Upwork in den USA sitzt muss das Reverse Charge Verfahren angewendet werden (wird auch so auf der Rechnung ausgewiesen).

Die Upwork Rechnung enthält:

-Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers

-Ausstellungsdatum der Rechnung

-Fortlaufende Rechnungsnummer

-Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung

-Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung

-Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt

-Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts

-Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung

-Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers

Das einzige was fehlt ist die Steuernummer von Upwork, und die wird wohl auch kaum zu bekommen sein.

Heißt das, dass ich nicht das Reverse-Charge anwenden kann/muss?

Buchhaltung, Freelancer, Rechnungswesen, Steuern, Betriebsausgaben
Quasi-Freiberufler ohne Anmeldung?

Ich habe 2018 mit digitaler Kunstmalerei (Manga Illustrationen) insgesamt 7000 € verdient und für in- und ausländische Kunden gearbeitet (einige aus Deutschland, der Rest aus den USA), private Kunden sowie Unternehmen. Ich habe keine Freiberuflichkeit beim Finanzamt angemeldet und ich habe auch kein Gewerbe angemeldet. Meine Rechnungen habe ich ausgestellt ohne Steuernummer (ich habe auch weder eine Steuernummer, noch eine Umsatzsteuernummer). Ich habe in den Rechnungen keine Umsatzsteuer berechnet. Dabei habe ich in jeder Rechnung stets darauf hingewiesen, dass die Umsatzsteuer nicht berechnet wird wegen §19 UStG.

Neben diesen Einkünften hatte ich für 2018 keine anderen Einkünfte, sondern ich lebe ansonsten von Ersparnissen und von finanzieller Unterstützung meiner Mutter.

In diesem Jahr habe ich es genauso gemacht. Nur dass ich dazu noch einen Minijob habe der pauschal versteuert wird. Insgesamt (Minijob+Kunst) werde ich wieder ziemlich sicher unter dem Grundfreibetrag bleiben.

Ich habe für 2018 keine Steuererklärung abgegeben.

Fragen:

- War ich verpflichtet für 2018 eine Steuererklärung abzugeben?

- Werde ich für 2019 eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl die Gesamtheit meiner Einkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben?

- Habe ich das mit der Umsatzsteuer richtig gemacht? Oder hätte ich sie auf den Rechnungen berechnen müssen? Hatte ich in Wirklichkeit gar kein Recht darauf gehabt auf §19 zu verweisen ohne als Freiberufler mit Kleinunternehmer-Regel beim Finanzamt gemeldet zu sein?

- Man könnte sagen, dass ich ja vorsätzlich es unterlassen habe meine Freiberuflichkeit anzumelden. Gibt es dafür irgendwelche Konsequenzen?

Ich hatte das Ganze recherchiert bevor ich mit den Auftragsarbeiten anfing und war mir recht sicher, dass das so okay ist. Aber nun sagen mir andere Leute, dass es alles falsch ist. Ich hoffe, dass mit eurer Hilfe ein paar Fragen geklärt werden können.

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Steuererklärung, Steuern
Freelancertätigkeit im nicht-europäischen Ausland für deutschen Arbeitgeber - wo zahle Ich Steuern?

Hallo zusammen,

Mein Partner und Ich werden ab Mitte August 2018 nach Südafrika ziehen, da er von seinem Arbeitgeber versetzt wird. Der Aufenthalt ist vorerst auf drei Jahre begrenzt.

Mein jetziger Arbeitgeber hat mir angeboten, weiterhin Projekte auf Freelancer-Basis zu tätigen, was natürlich sehr charmant für mich wäre. Das heißt, Ich werde in Kürze von einer Festanstellung in eine freiberufiche Tätigkeit wechseln. Wir geben unsere Wohnung auf und Ich hatte auch geplant mich aus D komplett abzumelden. In Südafrika habe Ich allerdings keine Arbeitserlaubnis und werde diese auch nicht bekommen. Wie kann Ich also als Freelancer von Südafrika aus für einen deutschen Kunden weiterhin arbeiten und wie muss das steuerrechtlich laufen? Ich arbeite als Projektmanagerin und würde hauptsächlich Konzepte, Kalkulationen und Präsentationen erstellen und dann nach D mailen, wo Sie dann umgesetzt werden.

Ich habe zwei verschiedene Aussagen von Steuerberatern erhalten, einig waren Sie sich zumindest bei dem Thema, dass Ich nur beschränkt steuerpflichtig bin in D.

Es muss doch möglich sein für Einkünfte aus D die Steuern in D zahlen zu können, obwohl man drei Jahre in Südafrika lebt und nur ab und zu in Deutschland zu Besuch ist.

Ich habe bereits recherchiert, dass das Finanzamt bei jedem Fall von selbstständiger Arbeit individuell die Einschätzung vornimmt ob es sich um freiberufliche Tätigkeit handelt oder ob man als Gewerbetreibender eingestuft wird. Als Gewerbetreibender muss Ich aber ein Gewerbe in D anmelden, wenn Ich mich aber aus D abmelde, kann Ich das nicht behalten, oder? Das Gewerbe dann ins Ausland umziehen ist aufgrund der fehlenden Arbeitserlaubnis keine Option.

Ich freue mich über Infos und Tipps, die mir weiterhelfen!

Ausland, Freelancer, Steuern
Steuern und Krankenversicherung bei zwei Wohnsitzen in zwei EU-Ländern (D. & Ö.), Teilzeitbeschäftigung (in Ö) und freiberuflicher Tätigkeit (D. & Ö.)?

Hallo, ich habe eine - aus meiner Sicht - etwas komplizierte Frage, zu der ich auch bereits von unterschiedlicher Stelle unterschiedliche Antworten erhalten habe.

Ich bin gebürtiger Österreicher & schließe gerade mein Studium in Deutschland ab, daher war ich zuletzt auch für meine freiberufliche Tätigkeit, neben dem Studium, in Deutschland gemeldet.

Meine Tätigkeit liegt im künstlerischen Bereich, wobei meine Kunden im Augenblick häufig auch gewerblich sind.

Inzwischen beende ich in Deutschland noch meine Diplomarbeit, habe aber eine feste Teilzeitstelle in Österreich an der Uni und darüber hinaus regelmäßige Freelance-Aufträge, in Österreich und Deutschland, wobei ein Großteil der Aufträge aus Österreich kommt.

Ich habe sowohl in Deutschland als auch in Österreich einen Wohnsitz.

Auskünfte beim Finanzamt und anderen Informations-Plattformen waren bislang hauptsächlich entweder:

-Steuern zahlen da wo der Lebensmittelpunkt/Hauptwohnsitz liegt

oder:

-Steuern zahlen da wo die Tätigkeit ausgeübt wird. - was aber bei "Remote"-Arbeiten oft schon nicht ganz eindeutig ist.

Auch das Durchforsten des Forums hier, hat die Frage für mich noch nicht eindeutig beantworten können, zum Teil steigt die Verwirrung eher etwas :)

Dazu kommt, dass ich mich regelmäßig - dadurch, dass ich gelegentlich auch noch in dritten Auslandsstaaten unterwegs bin - in keinem der Länder über 183 Tage aufhalte. Oder dies aber nicht eindeutig vorher weiß, weil es zumeist sehr knapp ist.

Wo muss ich meine Steuern geltend machen und welche Möglichkeiten habe ich bezüglich der KV und allg. Sozialversicherung (falls das hier beantwortet werden kann - wäre sehr dankbar über sachkundigen Rat auch in dieser Sache).

Im Moment bin ich etwa durch meine Teilzeitanstellung in Österreich Sozialversichert, weiß aber nicht, ob meine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, diese nicht zukünftig überschreiten werden (vermutlich). Muss ich dann in beiden Ländern versichert sein? Wie entscheidet sich dies?

Entschuldigung für die etwas verwirrende Fragestellung (bildet den Kopfknoten allerdings ganz gut ab) – Danke im Voraus!

DBA, Freelancer, Grenzgänger, Teilzeit
Schüler als Freelancer? - Was muss ich beachten?

Moin!

[ich schreibe diese Frage gerade zum 3. Mal da sie nicht gespeichert wurde, ich kann also etwas vergessen/ausgelassen haben!]

Und zwar bin ich aktuell in folgender Lage:

Ich bin 18 Jahre alt, Schüler (mache mein Abitur) und habe mich für einen Nebenjob beworben. Diese suchen jedoch keinen richtigen Arbeiter zum Einstellen (Vertrag und so) sonder eher nach einem Freiberufler (eig. Freelancer. Habe gelesen, dass es da wichtige Unterschiede gibt!) den man für die Aufträge buchen kann und welcher diese dann in Rechnung stellt. Es wurde allerdings auch gesagt, dass man im Frühjahr und gegen Mitte des Jahres wieder Personal einstellen würde und es auch mich betrifft wenn die Zusammenarbeit gut läuft.

Da ich noch relativ jung bin und nicht so viele Erfahrungen habe, habe ich einige Fragen die ich stellen möchte.

  1. Bin ich einfach zu naiv? Will er einfach nur sparen etc. und mich deshalb nicht anstellen? Sollte ich aufhören mich um die Stelle zu bemühen?
  2. Wie genau melde ich sowas an? Muss ich ein Gewerbe eintragen oder mich als Selbstständiger?
  3. Gibt es irgendwelche Sonderregeln die ich beachten muss weil ich Schüler bin?
  4. Wie wäre ich versichert? (Muss ich mich extra noch einmal darum kümmern oder bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? Habe gelesen man wäre es bis 450€ monatlich).
  5. x (keine Ahnung mehr was hier stand)
  6. Wie müsste ich in diesem Fall dann mein 'Gehalt' berechnen (der Preis für meine Dienstleistung).

]Hier hatte ich noch einen langen Absatz aber ich habe komplett vergessen was hier stand.]

Ich bin mir natürlich auch über die Scheinselbstständigkeit im klaren! Ich hatte vor mich auf einem Portal wie Fiverr anzumelden und auf diversen Social Media Seiten zu promoten um mehr Reichweite zu erlangen und andere Kunden zu erreichen. Allein schon, damit ich nicht so abhängig von diesem Betrieb wäre.

Ich habe das Gefühl ich habe etwas wichtiges vergessen das ich noch fragen wollte aber ich hoffe es reicht soweit! Wenn ihr noch Fragen/Hinweise habt - BITTE! Her damit. ich kann sie gebrauchen.

Schonmal vielen Dank im vorraus!

Freelancer, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Versicherung, versicherungsschutz, freiberufliche Tätigkeit, Versicherungspflicht
Wie einkommensteuerpflichtige Einnahmen bei Freelancer-Plattform upwork errechnen?

Hallo liebe finanzfrage-Community, ich (Kleinunternehmer) bin seit einigen Wochen auf der Freelancer-Plattform Upwork tätig. Jedoch ist mir nicht ganz klar, wie meine dortige Tätigkeit einkommensteuerrechtlich erfasst werden muss. Nehmen wir an ich einige mich auf upwork mit einem Klienten auf die Leistungserbringung in Höhe von 600 €. In diesem Fall zieht upwork Gebühren und Umsatzsteuer von diesen Betrag ab und überweist wir den Restbetrag:

600 € Kosten für meinen Kunden -110 € Servicegebühr upwork -20,9 € Umsatzsteuer = 469,10 € Überweisungsbetrag

Muss ich nun in meiner Steuererklärung die 600 € als Einnahmen ansetzen und hiervon die Servicegebühr inklusive Umsatzsteuer als Kosten abziehen? Oder setze ich die überwiesenen 470 € als Einnahmen an und ziehe hiervon die Servicegebühr inklusive Umsatzsteuer ab? In der unten verlinkten Antwort auf eine ähnliche Frage klingt es für mich so, als müsste nur der Überweisungsbetrag in Höhe von 470 € angerechnet werden.

Ich wäre sehr dankbar falls mir jemand dabei helfen könnte, diese Unklarheiten zu beseitigen. Ich habe bereits den folgenden Artikel auf dieser Seite gelesen, konnte hiermit jedoch nicht meine Fragen vollständig beantworten: https://www.finanzfrage.net/frage/wie-bei-freelance-arbeit-auf-upwork-einnahmen-festhalten-und-umsatzsteuer-dokumentieren

Vielen herzlichen Dank schon mal im Voraus.

einkommensteuer, Freelancer, Steuererklärung
Wie versteuere ich meine Einnahmen über die Plattform Upwork richtig?

Hallo, ich habe gerade damit begonnen, neben meinem Studium regelmäßig Geld über die Freelance-Jobvermittlungs-Plattform Upwork zu verdienen, und bin mir nicht ganz im Klaren, inwieweit ich an meine Auftraggeber Rechnungen stellen muss, inwieweit ich buchführen muss, und welche Steuern ich zahlen wann und wie zahlen muss. Ich hatte mit Steuern noch nie was zu tun, und bin mir auch noch einiger Internetrecherche nicht ganz sicher, welche Schritte ich jetzt gehen muss.

Ich habe mich schon im letzten Sommer bei Upwork angemeldet, und für einen einmaligen Übersetzerjob in den Niederlanden und einen regelmäßigeren Übersetzerjob in den USA seit dem ungefähr 600 USD verdient. Seit einem Monat habe ich nun einen neuen Auftraggeber aus Deutschland, für den ich hoffentlich längerfristig als Texter arbeiten kann. Generell sind in den meisten Monaten mit ca. 1200-1300 USD Einnahmen zu rechnen, welche in vereinzelten Monaten wie in den Semesterferien aber auch mal höher ausfallen könnten.

Über Upwork erhalte ich ja regelmäßig eine Rechnung, die den Gesamtbetrag meiner Einnahmen durch den Auftraggeber anzeigt. In einer zweiten Rechnung wird dann die Upwork Service Gebühr aufgeführt, und darauf dann auch noch ein VAT berechnet.

Meine Internetrecherche hat bis jetzt ergeben, dass ich als Texter bzw. Übersetzer in die Kategorie Freiberufler zähle und deshalb keine Gewerbesteuer zahlen muss. Wenn ich es richtig verstehe, profitiere ich ab einem Maximaleinkommen von 17.500 € im Jahr auch noch von der Kleinunternehmerregelung, und komme somit auch um die Umsatzsteuer herum?

Als absoluter Laie bin ich jetzt leider etwas ratlos, welche Schritte ich denn unternehmen muss.

  1. Ich gehe davon aus, ich sollte dringend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen? Ist es ein Problem, dass dies noch nicht geschehen ist? Wie sollen Angaben über voraussichtliches Einkommen gemacht werden, wenn das auf Upwork so spontan und unsicher ist?

  2. Muss ich nun selber noch Rechnungen an meine Auftraggeber stellen, oder sind die Rechnungen von Upwork ausreichend für alle weiteren Schritte?

  3. Wie sollte ich nun buchführen, bzw. welche Dokumente muss ich erstellen oder sammeln? Muss ich die Verdienste der einzelnen Auftraggeber aufsplitten, oder reicht der monatliche Gesamtbetrag?

  4. Welche Steuern treffen nun noch auf meinen Fall zu. Die Einkommenssteuer? Die Mehrwertsteuer? Die Umsatzsteuer greift, sobald ich die 17.500 € Marke überschritten habe?

  5. Wie sieht es mit anderen Zahlungen wie Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung aus? Was ist für mich Pflicht, bzw. was ist sinnvoll?

  6. Ist es ein Problem, dass ich nun schon mit der Arbeit begonnen habe, mich aber um jegliche Steuerfragen nicht gekümmert habe?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir irgend jemand mit diesen Fragen etwas weiterhelfen kann, ich habe leider etwas den Faden verloren!

Liebe Grüße

einkommensteuer, Freelancer, Freiberufler, Umsatzsteuer

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