Freiberufler - gemischte Tätigkeit - Umsatzsteuer?

1 Antwort

Von Experte wfwbinder bestätigt
  1. Due Umsatzsteuer muss zusammengefasst unter der bisherigen Steuernummer abgegeben werden
  2. Ja, es muss ein Gewerbe angemeldet werden, für die EÜR und ggfs. GewSt bekommt man eine gesonderte Steuernummer
asored 
Fragesteller
 27.12.2020, 10:24

Vielen Dank! Dazu vielleicht zwei Zusatzfragen:

  1. Ok. Somit ist das automatisiert über Tools wie Lexoffice nicht möglich, da die Umsatzsteuervoranmeldung die Daten der vorhandenen Einnahmen & Ausgaben verwendet. Verstehe ich das richtig?
  2. Wofür zahle ich eigentlich Gewerbesteuer? Lediglich aus dem Umsatz aus den Gewerbeeinnahmen? Oder wird das ebenfalls zusammengefasst und der Umsatz aus den freiberuflichen Einnahmen mit eingeschlossen?
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wfwbinder  27.12.2020, 11:14
@asored
Wofür zahle ich eigentlich Gewerbesteuer?

Für den Gewinn aus Gewerbebetrieb. Mit besonderen Zu- und Abrechnungen wird er zum Gewerbeertrag. Wenn der 24.500,- Euro übersteigt gibt es einen Gewerbesteuermessbetrag (3,5 % vom 24.500,- übersteigenden Gewerbeertrag) und der wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

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Eifelia  27.12.2020, 11:25
@asored

Somit ist das automatisiert über Tools wie Lexoffice nicht möglich

Das kommt darauf an, ob Ihre Software eine konsolidierte USt-VA ermöglicht. Hierfür ist aber evtl. ein dritter Account von Nöten.

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