Wohnen in Neuseeland, arbeiten in Deutschland, was ist besser als Freiberufler oder Angestellter behandelt zu werden?
Ich habe evtl. die Moeglichkeit Arbeit fuer eine deutsche Firma von Neuseeland aus zu verrichten. Neuseeland und Deutschland haben ein DBA. Ich habe nicht vor in absehbarer Zeit nach Deutschland zu ziehen und lebe hier schon seit einigen Jahren, habe also meinen staendigen Wohnsitz in Neuseeland, bin aber Deutsche Staatsangehoerige. Nun habe ich ein paar Fragen:
- Werden mir in diesem Fall Deutschland Steuern automatisch abgezogen?
- Wenn ja, kann ich etwas dagegen tun (z.B. ein Formular ausfuellen)?
- Wenn ja, und ich kann nichts dagegen tun (s.o.), wie hoch sind die zu zahlenden Steuern und muss/kann ich in D eine Steuererklaerung abgeben?
- Gibt es einen stuerlichen Unterschied, wenn ich als Freiberufler oder Angestellter arbeite und was ist sinnvoller, wenn ein Unterschied besteht?
- Macht es evtl. Sinn eine Firma aus steuerlichen Gruenden in D zu gruenden statt als Freiberufler oder Angestellter zu arbeiten?
Vielleicht kann mir jemand in einfachem Deutsch einen kurzen Rat geben, denn ich habe im Internet recherchiert und da war von Abgeltungswirkung, Veranlagung etc. die Rede und das sagt mir leider ueberhaupt nichts.
Es waere gut, wenn auch kurz angemerkt wuerde, ob die Loesung/en fuer meinen Arbeitgeben auch gut ist oder nicht, denn ich moechte, dass eine Win-Win Regelung gibt, um eine Entscheidung zu treffen.
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
2 Antworten
- Du lebst in NZL und bist damit dort unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
- Nach Artikel 15 des DBA sind die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit in NZL zu versteuern
- Wie hoch dort die Steuern sind, weiß ich nicht
- Ob es ein Unterschied ist, ob Du selbständig, oder als Angestellte arbeitest, entscheidet das Steuerrecht von NZL
- Ich habe mal gerade nachgesehen, die Einkommensteuer in Neuseeland ist ziemlich morderat, nur dass sie etwas früher einsetzt, als bei uns.
Von hinten angefangen:
Eine Firma in D gründen? Mangels Wohnsitz und fehlender Firmenräume nicht möglich.
Damit ist der Rest erledigt.
Die Staatsangehörigkeit interessiert nicht, aber Wohn- u. Firmensitz.
Und die sind in Downunder.
Vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Nur nochmal zum Klarstellen: Heisst das, dass mir mein Einkommen in Deutschland ohne Abzug von Steuern ueberwiesen wird? Ich hatte naemlich mal gelesen, dass irgendwas abgezogen wird... kann aber falsch sein, da ich se nicht wirklich verstanden habe