Gebrauchtes Smartphone abschreiben als Freiberufler?

1 Antwort

Ja natürlich, wo ist das Problem?

Als Einlage buchen, oder wenn Du nicht buchst, sondern nur die Belege zusammen rechnest, dann eben ins Anlageverzeichnis eintragen und abschreiben.

Nach § 6 abs. 2, kann sogar gem. § 6 Abs. 1, Nr. 5 die GWG Sofortabschriebung genutzt werden.

Freiberufler87 
Fragesteller
 26.10.2018, 14:08

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

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