Voraussichtliche Einkünfte ...Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

2 Antworten

Am Fragebogen der steuerlichen Erfassung wird nachträglich nichts mehr geändert. Dieser diente nur dafür, die grundsätzlichen Dinge und eine Abschätzung zu erfassen. Nun wird sich alles Weitere aufgrund deiner Steuererklärung ergeben.

Das Finanzamt sollte hoffentlich deinen Status als Freiberufler anerkannt haben. Wenn nicht, bist du Gewerbetreibender.

EnnoWarMal  19.12.2019, 16:14

Ich behaupte frech, nach einem Blick in § 18 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 EStG ist ein Dolmetscher Freiberufler (sogenannter Katalogberuf).

Da ist es wuppe, was das Finanzamt sagt.

0
Aivas  19.12.2019, 17:12
@EnnoWarMal

... was nicht ausschließt, dass dem Finanzamt aus den Details der Sache vielleicht irgend welche Einwände dagegen einfallen könnte, wer weiß das schon. Daher der Hinweis am Rande in der Antwort.

0
EnnoWarMal  19.12.2019, 17:39
@Aivas

Gleichwohl wird die Art der Einkünfte durch das Gesetz bestimmt und nicht durch das Finanzamt.

0
EnnoWarMal  20.12.2019, 08:45
@Aivas

Doch.

Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten, warum das Finanzamt eine Gewerblichkeit annimmt:

  1. Es gibt Anhaltspunkte für eine Gewerblichkeit (siehe dazu Bedingungen in § 18)
  2. Es liegt falsch.
0
EnnoWarMal  22.12.2019, 06:37
@Aivas

Das ist eine Tatfrage, die können wir hier nicht lösen.

0

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dient ja genau dazu, nämlich Dich steuerlich zu erfassen.

Dass Deine Annahme seinerzeit über Umsatz und Gewinn anders war, als es sich jetzt ergibt, liegt in der Natur von Prognosen (Nils Bohr, aber auch anderen wird das Zitat nachgesagt: "Prognosen sind schwierig, besonders, wenn sie die Zukunft betreffen).

Das endgültige Ergebnis bringt die Einkommensteuererklärung und Deine Umsatzsteuererklärung.

Zum Thema Kleinunternehmer, hast Du geprüft, ob Kleinunternehmer überhaupt gut für Dich ist? Leistest Du an Privatleute, oder an Unternehmen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
TheFury 
Fragesteller
 19.12.2019, 14:45

@wfwbinder danke Dir für die Antwort . Ich arbeite als Dolmetscher und ich bekomme die Aufträge durch einem Büro für Sprachen . Die Aufträge sind nur mit Behörden ( Polizei , JVA ...usw ) . Ich habe nur ein paar Dinge über Kleinunternehmer gelesen . Keine Ahnung , ob ich die richtige Entscheidung getroffen habe .

PS : Ich habe fast keine Betriebsausgaben

0
wfwbinder  19.12.2019, 14:51
@TheFury

Ich erinnere mich, die Abrechnung erfolgt aber an eine Hauptunternehmerin, die die Aufträge von den Behörden hat.

0
TheFury 
Fragesteller
 19.12.2019, 15:06
@wfwbinder

@wfwbinder genau , du hast mir schon vorher geholfen . Ja , so ist es . Was denkst du ? War die beste Entscheidung ?

0
wfwbinder  19.12.2019, 15:15
@TheFury

Wie schon bei der ersten Frage geschrieben, ich hätte das mit der Frau besprochen. Wenn die Mit Umsatzsteuer arbeitet, wäre es klau es ebenso zu machen.

0
TheFury 
Fragesteller
 19.12.2019, 15:37
@wfwbinder

@wfwbinder wieso ? sorry bin nicht so gut mit Steuer .. usw

0
wfwbinder  19.12.2019, 16:23
@TheFury

Ich hatte es schon bei der ersten frage geschrieben. Die Dame müsste mit Umsatzsteuer arbeiten, weil sie mit Sicherheit über 17.500,- Einnahmen/Umsatz hat.

Damit ist es für sie egal, ob Du 100,- Euro berechnest, oder 100,- Euro + 19,- Euro Umsatzsteuer = 119,- Euro, denn die 19,- Euro holt sich sie beim Finanzamt zurück.

Aber Du hast den Vorteil selbst aus Deine Kosten und Anschaffungen die ausgewiesene Umsatzsteuer, als Vorsteuer abzuziehen. Das ist leicht verdientes Geld.

0
TheFury 
Fragesteller
 19.12.2019, 16:49
@wfwbinder

achso . Kann ich jetzt die Kleinunternehmerregelung widerrufen ? falls ja , darf ich die alten Rechnungen korrigieren ? gilt das auch für 7% ( Transport kosten ..usw )

0
wfwbinder  19.12.2019, 16:52
@TheFury

die 7 % ziehst Du bei Dir ab. Deine Leistung ist einheitlich mit 19 % zu berechnen.

Die endgültige Festlegung erfolgt erst mit der Umsatzsteurerklärung.

Aber kläre es mit Deiner Auftraggeberin, denn die muss ja die Steuer an ich nachzahlen, was mühe macht.

0