Kann ein minderjähriger(17) Hauptberuflich selbständig sein?
Hallo,
ich habe vor direkt nach der Schule selbständig im Bereich Kunst,Malerei zu arbeiten.
Nach der Schule bin ich aber noch minderjährig.Kann ich dann überhaupt Hauptberuflich eingestuft werden bzw. würde das Finanzamt mich als Freiberufler akzeptieren und bräuchte ich dann so was wie eine elterliche Bescheinigung?
Ich nehme auch an das ich in den ersten Jahren kaum Gewinne mache. Dafür habe ich aber finanzielle Unterstützung von meinen Eltern. Habe ich dabei ein gesetzliches Problem?
3 Antworten
Ich nehme auch an das ich in den ersten Jahren kaum Gewinne mache.
Wenn Deine Gewinne unter z.Zt. 9.000,- Euro liegen, bist Du für das Finanzamt kein Thema.
Die FRage, ob das Finanzamt Deine Freiberuflichkeit als Künstler akzeptiert, wird auch erst interessant, wenn Deine Gewinne 24.500- überschreiten, denn erst ab dort würde Gewerbesteuer fällig, wenn es kein freier Beruf, sondern ein Gewerbe wäre.
Ich kann Dir nur raten, male und verkaufe. Sobald Du die ersten Bilder verkauft hast, bist Du als Künstler akzeptiert, womit geklärt ist, dass es sich um freien Beruf handelt.
Es gibt ja genügend Teenis, die als Rapper, Sänger, Hip Hopper usw. auftreten und ihr Glück bei DsdS suchen. Vermutlich werden die unter diese Regelung fallen, wobei ich mit Dir übereinstimme.
Obwohl akustische Körperverletzung müsste ja eigentlich eher unter Gewerbe fallen. ;-) :-)
akustische Körperverletzung
Auch da liegt die Schönheit im Auge des Betrachters. Nur weil wir beide alte Säcke sind, dürfen wir uns noch lange nicht dazu aufschwingen, den Leuten zu erzählen, was sie toll finden sollen.
Im Übrigen würde ich einen Dix oder Picasso dann auch vergewerblichen wollen.
Die Frage mit dem Kindergeld hat sich ja geklärt - ich hatte zunächst gedacht, die Fragestellerin hätte selbst Anspruch, weil sie ein Kind hat.
Danke für die Antwort.
Ich hätte da noch eine Frage wie es mit Kindergeld aussieht. Wird sich da irgendwas ändern wenn ich dann hauptberuflich bin aber noch minderjährig bin
Hallo,
hier erhältst du schon einmal eine Übersicht zu deiner Frage:
In dem Artikel steht ja wenn minderjährige ein gewerbe anmelden möchten.
Ich will ja freiberuflich also frei von gewerbesteuer arbeiten. So weit ich das nämlich verstanden habe ist der Künstler unter Freiberufler zu finden
Mit Verlaub, das ist Blödsinn.
Schon kleine Kinder können malen.
Schon kleine Kinder können wild auf der Klaviertastatur herumkloppen. Trotzdem war Mozart bereits mit 5 Jahren ein guter Pianist, der damit auch auftreten konnte.
Ich finde deine Prämisse nur schwer erträglich.
Mozart unterlag ja auch dem jetzt gültigen Deutschen EStG.
Was hast Du genommen - bzw. was nicht?
Ich kenne mich mit dem k.u.k. Steuerrecht nicht aus, aber das war auch gar nicht gefragt hier.
Siehe meinen Kommentar zu wfwbinder.
Bitte denke daran, dass du als Minderjähriger noch schulpflichtig bist. Wenn du dann volljährig bist, stellt sich auch noch die Frage, wie du als Selbständiger deine Krankenversicherung finanzierst.
Ich bin doch nur bis zu der 10 Klasse (glaube ich) schulpflichtig , mit der ich schon fertig bin.
Du eierst herum.
Ich allerdings auch. Es ist wohl unumstritten, dass ein freier Beruf wie Tierarzt, Steuerberater oder so eine Zulassung als solcher voraussetzt und Minderjährige denklogisch nicht solche Berufe nicht freiberuflich ausüben können, egal wie genial sie sind - es wäre gewerblich.
Aber hier haben wir eine künstlerische Tätigkeit, und da erwirbt man die Qualifikation nicht durch eine bestandene Prüfung.
Deshalb ist m.E. die Tätigkeit auch bei einem Minderjährigen als freiberuflich im Sinne des § 18 (1) Satz 2 EStG anzusehen.
Dass außerhalb dieser Zuordnung auch noch die Eltern oder gegebenenfalls ein Ergänzungspfleger beigezogen werden müssen, sollte auf die Einkunftsart keinen Einfluss haben.
Deine praktischen Hinweise greifen natürlich.