Wie versteuere ich meine Einnahmen über die Plattform Upwork richtig?

1 Antwort

1. Natürlich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Wie im Sachverhalt geschildert hast Du ja relativ klare Erwartungen über die voraussichtlichen Umsätze, also trage die ein. ca. 1.200,- USD pro Monat sind etwa 13.000,- Euro pro Jahr Umsatz. Für die Gewinnschätzung nicht vergessen. Upwork nimmt bis zu 20 % Provision. Du hast noch Kosten durch Telefon, Internet, ggf. Arbeitszimmer usw.

2. Upwork berechnet an die Kunden und erstellt für Dich eine Gutschrift. Damit hast du Belege.

3. Du musst nur eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung machen. Also Kontoauszüge und Rechnungen, Quittungen usw. sammeln.

4. Umsatzsteuer greift für Dich, weil Du schon oben im Sachverhalt genannt hast, das Upwork mit VAT (englischer Ausdruck für Umsatzsteuer) arbeitet. Ist aber nicht schlimm, denn bei ausländischen Kunden fällt die nicht an, bei inländischen wird sie aufgeschlagen auf das Honorar. Ausserdem hast Du umgekehrt aus den Kosten den vollen Vorsteuerabzug. Auf den Gewinn (nicht den Umsatz) dann ggf. Einkommensteuer.

5. Arbeitslosen- und Rentenversicherung kannst Du ggf. freiwillig zahlen.

6. Nein, es ist nichts passiert. Für 2015 fällt keine Steuer an und für dieses Jahr musstest Du noch nichts abgeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Das war schon sehr hilfreich, ich habe jetzt in der Folge aber noch ein paar Unklarheiten.

Zu 2. In einem spezifischen Fall, in dem mein Arbeitsverhältnis mit einem spezifischen Auftraggeber aus bürokratischen Gründen auf Upwork pausiert war, und ich folglich den Kontakt und die Gehaltsüberweisung mit dem Auftraggeber direkt geregelt habe, wurde ich nun von ihm darum gebeten, direkt eine Rechnung zu stellen. Sollte ich theoretisch immer eine Rechnung stellen? Muss ich die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer in dieser Rechnung nun von meinem erhaltenen Gehalt abziehen?

Zu 4. Okay, das ist interessant. Denn erstens berechnet Upwork das VAT ja sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Auftraggebern. Zweitens bezieht sich das VAT aber jeweils nur auf die Upwork erhobene Servicegebühr. Das Gehalt, das ich im Endeffekt erhalte, ist ja komplett unversteuert. Spielt dann die Kleinunternehmerregelung für mich keine Rolle? Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ich ja direkt angeben, ob ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte oder nicht. 

Vielen Dank!

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@TextStudent

zu 2. Wenn Du Gehalt beziehen würdest, wärst Du Angestellter. Du beziehst Honorar, deshalb wird Dir auch weder Sozialversicherung, noch Lohnsteuer abgezogen. Du bist Selbständig und kein Angestellter, immer daran denken.

Bei Upwork übernimmt Upwork die Ausstellung der Rechnung an den Kunden. Wenn Du direkt abrechnest, stellst Du selbst die rechnung.

zu 4. Du musst bei 'upwork nur Seine Steuernummer/USt-ID eingeben und schon berechnen die an Deine Kunden auch mit Umsatzsteuer. Dann wird Dir von Upwork auch keine VAT mehr auf die Rechnung aufgeschlagen, weil das dann unter "Reverse Charge" fällt, aber das besprechen wir, wenn es soweit ist.

Ob VAT/Umsatzsteuer berechnet wird hängt davon ab, wo Dein Auftraggeber sitzt und ob es eine Privatperson, oder ein Unternehmen ist. Ganz grob: Privatleute immer Steuer, Unternehmer sitz im Inland = Steuer, sitzt im Ausland = keine Steuer.

 

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