Bin ich verpflichtet, die doppelte Staatsbürgerschaft anzugeben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

eine doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen ist in Deutschland doch nicht ungewöhnlich. Welche Nachteile meinst du, sollten sich daraus ergeben ? Insbesondere, da du schon zig Jahre beide Zugehörigkeiten besitzt und die deutsche lediglich verlängern möchtest.....🤷‍♀️

schau dennoch hier, ob dir dieser Link bei der Entscheidung hilft ?

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/01-Informationen_BB/01_02_BB_Wie_geht_es/02_02_BB_Anleitung_node.html#:~:text=Wenn%20Sie%20eine%20fremde%20Staatsangeh%C3%B6rigkeit,der%20deutschen%20Staatsangeh%C3%B6rigkeit%20(Beibehaltungsurkunde).

......meine Meinung, ich würde wahrscheinlich die offene, ehrliche Variante wählen ☝️

👋

sidonie 
Fragesteller
 27.11.2023, 18:14

Vielen Dank. Ich bin auch für die ehrliche Variante. Möchte jedoch wissen, was für Konsequenzen es für mich haben kann, wenn ich wissentlich zuerst "nein" angekreuzt und dadurch die 2. Staatsbürgerschaft quasi zuerst verschwiegen hatte.

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Gaenseliesel  27.11.2023, 19:16
@sidonie

..... da mich diese Frage jetzt persönlich neugierig machte ☝️habe ich folgende Antwort dazu im Netz gefunden:

" Kann man eine doppelte Staatsbürgerschaft verschweigen? Grundsätzlich ist es sicherlich möglich, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu verschweigen. Sollte dies allerdings ans Licht kommen, droht der sofortige Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft."

Damit sollte deine Entscheidung gefallen sein, stimmt's ?

Möchtest du dazu die Quelle ?

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DerCAM  28.11.2023, 10:13
@sidonie

Moeglicherweise habe ich dir mit meiner Antwort und dem Hinweis auf das hoechstmoegliche Bussgeld einen Schrecken eingejagt. Aber keine Sorge, "bis zu 3.000 Euro" heisst nicht, dass auch tatsaechlich ein Bussgeld in dieser Hoehe verhaengt wird. Wenn ueberhaupt, werden es kaum mehr als 100 Euro sein.

Du solltest von dir aus auf die Behoerde zugehen und deinen Fehler richtigstellen. Du hattest dich hinsichtlich deiner tschechischen Staatsangehoerigkeit eben geirrt und dir war nicht bewusst, dass du die ueberhaupt besitzt. Oder du hattest einfach nicht daran gedacht, weil du ja schon seit Jahrzehnten nichts mehr damit zu tun hattest. Dann duerfte es recht wahrscheinlich sein, dass auf die Verhaengung eines Bussgeldes ganz verzichtet oder zumindest nur ein geringes Busssgeld verhaengt wird.

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sidonie 
Fragesteller
 04.12.2023, 18:34
@sidonie

Nochmals tausend Dank!! Sehr informativ. Ja, die Vorgehensweise macht Sinn. Ich habe nämlich nie irgendwo erklärt, ich hätte die CZ Sta abgegeben..

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sidonie 
Fragesteller
 04.12.2023, 18:44
@DerCAM

Nochmals danke. Dies ist für mich eigentlich die hilfreichste (beste) Antwort. Leider bin ich hier neu und ergo ganz ungeübt und habe die falsche Antwort als beste bewertet. Sorry.....

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DerCAM  28.11.2023, 02:57

Es geht hier doch gar nicht um die Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit beim Erwerb einer auslaendischen Staatsangehoerigkeit (was bei der tschechischen wegen EU ohnehin kein Problem ist und auch keine Beibehaltungsgenehmigung erfordert), sondern um die wahrheitswidrige Angabe gegenueber deutschen Behoerden.

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Gaenseliesel  28.11.2023, 09:31
@DerCAM

☝️ genau, die Konsequenzen sind eben die gleichen, es geht um

wahrheitsgemäße Angaben gegenüber Behörden !!!!

denn es wurde gefragt :

......" Sollte es auffallen, welche Konsequenzen hätte es denn für mich ....? "

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sidonie 
Fragesteller
 04.12.2023, 18:26

Vielen lieben Dank für die Hinweise. Ich wollte allerdings die Dt. Sta nicht verlängern, sondern meinen neuen Perso abholen. Bin in CZ geboren, Mutter Deutsch, sodass ich nach meiner Übersiedlung in die BRD automatisch die Dt. Sta erhielt. Verstehe nicht, dass es bei den Behörden so nicht gespeichert ist.

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Das ist gem. PAuswG § 32 Abs. 1 Nr. 4 eine Ordnungswidrigkeit, die gem. PAuswG § 32 Abs. 3 mit einer Geldbusse bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann.

Solltest du die tschechische Staatsangehoerigkeit erst nach deiner Einbuergerung erhalten und nicht gemeldet haben, war das bereits eine Ordnungswidrigkeit (PAuswG § 32 Abs. 1 Nr. 7), die ebenfalls mit einem Bussgeld bis zu 3.000 Euro bedroht ist.

Du musst schon richtige Angaben machen und darfst nicht irgendwelche Unwahrheiten angeben, nur weil dir das einfacher erscheint.

Gaenseliesel  28.11.2023, 09:39

👏.....genau so wie in den von mir eingefügten 2. Link zu lesen ist !

www.frag- einen -anwalt .......

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sidonie 
Fragesteller
 04.12.2023, 18:24

Danke für die Info. Ich habe nicht bewusst irgendwelche Unwahrheiten angegeben. Die Ämter müssten eigentlich wissen, dass ich auch die CZ-Sta habe. Nur war ich ziemlich überrumpelt, als die Sachbearbeiterin mir das Tablet durch die Trennscheibe reichte und sagte: Klicken Sie noch an, dass Sie keine weitere Sta haben.... Hatte mich einfach in der Sekunde Zeit, die ich hatte, nicht getraut zu sagen, dass es so nicht stimmt....

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