Fahrstuhl bei Umzug ausgefallen - Notdienst gerufen - unsachgemäße Nutzung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

hm, meiner Meinung nach......was hat ein Mieter Ahnung von der momentanen Betriebssicherheit eines Aufzugs im Miethaus ?

Fakt ist, ist ein Fahrstuhl vorhanden, sollten Mieter diesen auch nutzen können, zumal wenn er bei Nutzung offensichtlich gefahrlos zugänglich ist und der Betrieb als sicher erscheint ......natürlich unter Beachtung der Höchstbelastung.☝️

Zur Zahlung ist man nur verpflicht, wenn man euch eine schuldhafte Beschädigung des Lifts vorwerfen kann. (§§ 823, 276, 249 BGB).

Das ist hier scheinbar nicht der Fall, denn ganz offensichtlich lief der Lift bereits zuvor nicht einwandfrei.

Wurde die bereits zuvor eingeschränkte Nutzbarkeit dem Vermieter mitgeteilt und es erfolgte keine Wartung/Reparatur, dann ist dieser von dir beschriebene Ausfall im Zusammenhang mit dem Umzug nur eine Frage der Zeit gewesen und der Vermieter hat die Kosten zu tragen.

"Der Fahrstuhl soll eine Last von 300 KG tragen können. Haben diesen beim Umzug nie voll ausgelastet"

Woher weißt Du das, habt ihr vorher alles gewogen?

"Die Lichtschranke wurde nur blockiert wenn einzelne Kartons eingeladen wurden."

Das Blockieren der Sicherheitseinrichtung ist unzulässig!

"Frage:kann mir mein ehemaliger Vermieter diesen Noteinsatz wegen unsachgemäßer Nutzung in Rechnung stellen?"

Wüsste nicht, warum der Vermieter das nicht können sollte!?!

Warum Noteinsatz? War jemand eingesperrt?

Maximallast ist ja nicht das einzige. Auch die Benutzung. Bei 3 Etagen ist der nicht auf dauerbelastung ausgelegt. Tür versperren ist auch kein normales Nutzen.

Also: vielleicht.

Rechtsstreit wäre für beide Seiten offen.