Hallo :)
Folgender Fall. Ich bin aufgrund meines Kindes als Vater in Elterzeit gewesen (Lebt bei mir) und jetzt weiterhin arbeitssuchend. Bisher hatte ich nie Probleme mit dem Jobcenter. Jetzt als es um die Weiter Bewilligung haben sie mir sie 6 Monate Rückwirkend Kontoauszüge gefordert. Kein Problem habe ich getan. Dann kam eine Aufforderung, das ganze um weitere 6 Monate rückwirkend nachzuweisen, inklusive Paypal Konto. Zusätzlich fordern sie eine Gewerbeanmeldung und die Anlage EKS. Ich bin weder selbstständig noch habe ich Gewerbe.

Die einzigsten einnahmen die ich 2019 zusätzlich hatte, waren der verkauf einer Spielekonsole, weil ich hätte sonst die Stromrechnung nicht zahlen können, der Verkauf meines auf Raten Zahlenden Handys (Habe ich verkauft und das Geld an den Anbieter überwiesen zum auflösen) und sonst wenn kleinere dinge wie ein durch gespieltes video spiel oder überflüssiges spielzeug meines kindes.

Nun meine Frage: Darf das Jobcenter das als Einkommen anrechnen, wenn ich etwas mit Verlust verkaufe, was ich vom ALG2 selbst mal bezahlt hatte? Und wieso wollen die einen Gewerbeschein ? Ich habe 2019 neben der Konsole und dem Handy vielleicht maximal 10-12 sachen im ganzen jahr verkauft. Was sind eure erfahrungen dazu?