Mein verstorbener Vater bewohnte eine Immobilie, die er mir 15 Monate vor seinem Tod in einem handschriftlichen "Legat" vererbt hat. Zuvor hatte ich seit der Scheidung meiner Eltern keinen Kontakt mit ihm gehabt.
Nachdem ich dieses Testament an das Nachlassgericht geschickt habe, teilte man mir mit, dass die Immobilie Teil eines Vermächtnisses gewesen ist, und im Grundbuch ein anderer Nacherbe eingetragen sei.
Im Grundbuch steht mein Vater als befreiter Vorerbe und als Nacherbe ein mittlerweile 88 jähriger Rechtsanwalt aus Frankfurt. Ich habe diesen Anwalt kontaktiert, worauf mir dieser telefonisch mitteilte, dass er die Erbschaft für eine strafrechtliche Verteidigung meines Vaters erhalten habe.
Meine Mutter ist seit fast 30 Jahren von ihm geschieden. Danach hat er nicht mehr geheiratet. Geerbt hatte er die Immobilie von seiner späteren Lebensgefährtin, die 2008 verstorben ist.
Neben dem o. g. "Legat" gab es 2 notarielle Testamente, die er kurz vor seinem Tod erstellen lies. Im ersten setzte er als Alleinerben den o.g. Anwalt und als Nacherben dessen 27 Jahre jüngere Ehefrau ein. Im 2. Testament, wenige Tage vor seinem Tod, widerrief er alle früheren handschriftlichen Verfügungen und insbesondere das vorherige Testament und bestimmte die gesetzliche Erbfolge.
Wegen einer Falschinformation der Sparkasse habe ich einen Erbschein als Alleinerbe beantragt und erhalten. Als sich dann herausstellte, dass sein Konto tatsächlich überzogen war und bereits Rechnungen an mich geschickt wurden, habe ich den Erbschein wegen Irrtums zurückgegeben.
Die Immobilie stellte nach meiner jetzigen Kenntnis zum Todeszeitpunkt sein einziges Vermögen dar. Mein Vater war ansonsten praktisch mittellos und lebte von einer sehr geringen Rente. Die Geldsumme, die er laut einer Nachbarin zusätzlich zu der Immobilie geerbt hatte, hat er vollständig in Renovierungen und Instandhaltungen dieser Immobilie gesteckt.
Nach meinem laienhaften Verständnis hätte der Anwalt in dem Erbvertrag nur maximal bis zur Höhe des damaligen Honorars für die juristische Tätigkeit, die Ende der 80iger Jahre stattfand, bedacht werden dürfen. Außerdem hat der Anwalt, da bin ich mir sicher, bereits vorher Geld für die Verteidigung erhalten. Ich vermute, dass in der Absicht, um Steuern zu sparen, zunächst wohl nur eine geringere Bezahlung vereinbart wurde. Danach muss der Anwalt meinen psychisch labilen Vater über längere Zeit derart unter Druck gesetzt haben, dass dieser ihn mit der Erbschaft "abgefunden" hat. Ein Indiz dafür ist, das sein gesamtes Umfeld der letzten Lebensjahre nichts von dem Erbvertrag wusste, sondern alle seine mir bekannten Vertrauten gingen davon aus, dass ich die Immobilie erben würde.
Wer kennt sich sehr gut im deutschen Erbrecht bzw. Strafrecht aus (insbesondere vorsätzliche Pflichtteilsverletzungen, Erbeinsetzungen, Erbbetrug und deren Verjährung) und könnte mir weiterhelfen?