Hier gibt es keinen genauen Zeitraum. Der Zustand ist massgeblich ob eine Erneuerung notwendig ist. Schadhafte, oder beschädigte Einrichtungen dem Vermieter melden und auf Mängelbeseitigung bestehen. Ein neues Kl ist keine große Anschaffung. Mit der Einbauküche ist das schon ein anderer Betrag. Soll die Wohnung komplett renoviert werden, wirkt sich das auch auf die Miete aus. Schon mal überlegt? Gruß williamsson

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Hi autofreak, wenn die Kündigung unrechtmäßig ist, hast Du theoretisch Anrecht auf Deinen alten Arbeitsplatz. In der Praxis ist das aber oft nicht zumutbar für beide Parteien, weil das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Da ist dann die Frage der Abfindung zu klären, möglichst gleich im Arbeitsgerichtsprozess. Wenn der neue Job genauso gut bezahl ist, dann kommt es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit an und ob Du irgendwelche finanzielle Nachteile hast, wie hoch Deine Abfindung sein wird. Bist Du ordendtlich oder außerordentlich gekündigt worden? Also wenn es für Dich nicht zumutbar ist, musst Du nicht wieder beim alten Arbeitgeber weiterarbeiten? Paar Details fehlen vielleicht noch zur genauen Beantwortung, aber ich hoffe es hilft Dir weiter. Gruß williamsson

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