aJa, Du kannst in Deinem Job ruhig 50% als Nutzung für geschäftliche Zwecke angeben. Das Finanzamt erkennt das in der Regel an.

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Elterngeld fällt auf jeden Fall weg, wenn Du nicht mehr in Deutschland lebst. Ähnlich verhält es sich mit dem Kindergartenzuschuss! Stelle den Antrag auf Übernahme der Kosten beim Amt, vermutlich zahlen sie den Umzug, da für Dich dann keine Kosten mehr anfallen.

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