Frage
Antwort
Ein Balkonanbau ist keine NOTWENDIGE Erhaltungsmaßnahme. Die Freundin hat aber künftig einen erhöhten Nutzwert. Die neue Miete sollte deshalb mit dem Vermieter "ausgehandelt" werden. Das wäre auch besser für das künftige Mieter/Vermieterverhältnis. Allerdings kann die Freundin nicht zu einer höheren Miete gezwungen werden. Beachten sollte sie aber, daß ein verärgerter Hausbesitzer schnell mal einen Grund für eine fristgerechte Kündigung findet.