Folgender Sachverhalt:

Eine Zeitwohnung eingerichtet, da mein neuer Arbeitsplatz 500 km von meiner hauptwohnung entfernt ist. Ich bin ledig. Der Arbeitgeber bezahlt mir einen Mietzukostenzuschuss.

Dies ist nicht das erste Mal das ich berufsbedingt umziehe und so war es in der Vergangenheit so, dass der Arbeitgeber mir diesen Mietzukostenzuschuss steuerfrei erstattet hat.

Nun habe ich leider festgestellt, dass er den Mietzuschuss einfach auf meinen Lohn draufgepackt hat. Der Mietzuschuss hat also eher Lohnerhöhungscharakter und so ist es, dass von den 500 euro mal gerade die hälfte übrig bleiben und da ich jeden monat 150 euro an den makler für die vermittlung der zweitwohnung bezahle, fast gar nichts mehr übrig bleibt.

Ich habe dies mal beim Arbeitgeber reklamiert, weil mich das ganz doch wundert und ich es anders kenne. Und dabei handelt es sich um ein grosses unternehmen. es wurde mir als antwort gegeben, dass es halt aufwändig wäre den zweiten mietvertrag zu prüfen etc., was ich eigentlich nicht als Argument gelten lassen möchte. DAzu wurde noch gesagt, dass ich mir das nächste jahr ja vom finanzamt zurückholen muss. ja toll, denn so habe ich gerade erst 4 monate nach abgabe der erklärung mein steuererstattung erhalten.

Daher stellt sich für mich die Frage. Ob er das eigentlich kann und nicht doch normalerweise steuerfrei zahlen muss.

MIt meinem Arbeitsvertrag habe ich ein papier unterschrieben, das folgendes besagt.

"Mit Beginn des Anstellungsverhältnisses erhalten sie einen Mietkostenzuschuss für eine zweitwohnung in höhe von 500 euro brutto gegen Vorlage eines auf Sie ausgestelltten Mietvertrages. Die Zahlunf erfolgt für x Monate.

Die Zahlung erfolg im Rahmen der steuerrechtlichen Regelungen zur doppelte Haushaltsführung und unterliegt ggfs. der Steuer- und Sozialversicherungspficcht".

Kann nicht gerade aus dem zweiten Absatz schlussgefolgert werden, dass nur ggfs. das als brutto dazu gepackt wird.??

Meine Frage ist, ob sich der Arbeitgeber hier richtig verhält. Meine Probezeit ist um und so muss ich auch keine großartige rücksicht mehr nehmen....

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Zweitwohnsitz, Problem mit der Anmeldung! Wo ist der und ist das relevant..

Hallo,

ich war heute am Bürgerservice der Stadt Bremen zwecks Anmeldung und hatte dort mehr oder weniger eine Diskussion mit dem Beamten.

Zum Hintergrund:

Ab dem 03.09. werde ich eine Arbeit in Bremen beginnen. In Bremen habe ich mir zu diesem Zwecks eine möbilierte Wohnung genommen und beabsichtige dort für den Zeitraum der Probezeit zu wohnen. Meine Hauptwohung liegt 400 km entfernt und dort werde ich also 6 Monate lang meinen kompletten Hausstand belassen. Ausser Kleidung sowie den Dingen die ich zwecks Berufsausübung benutze werde ich nichts nach Bremen mitnehmen. Ich wohne nun also ab dem 15.08. bereits in Bremen und meine Frau wird Ende August nachkommen und auch mit mir dort wohnen. Wir sind also verheiratet.

Ich wollte mich nun also in Bremen anmelden und habe die Dokumente so ausgefüllt, dass meine Hauptwohnung also dort ist wo sie bleibt und in Bremen meine Nebenwohnung ist. Das habe ich so auch den Sachbeamten erklärt und der meinte, dass weil meine Frau nachzieht und Lebensmittelpunkt dann in Bremen sei und dies als Hauptwohnung anzumelden wäre. Dies war aber nicht meine Auffassung, da mein Hausstand nicht in Bremen ist und ich natürlich auch die Wochenende möglichst in der alten Heimat verbringen werde und Familienheimfahrte machen werden. Der Beamte hat dies bei der Meldebehörde (!?) nachgefragt und meinte danach wir hätten beide recht. Wird meinen Antrag soweit weitergeben und zusätzlich habe ich eine Erkllärung ausfüllen müssen, nannte sich Bestimmung zur Hauptwohnung abgeben müssen und dort habe ich nochmal alles begründen müssen. Ich bin doch im Recht oder? Denn so möchte ich nicht unnötig auf kosten sitzen bleiben,denn so bezahle ich die nähsten monate 2 wohnung und bekomme eine mithilfe des arbeitgebers und umzugskosten etc. Ich mußte meinem Arbeitergeber unter anderem auch eine erklärung ausfüllen zwecks doppelter Haushaltsführung die wohl später auch dem finanzamt vorgelegt werden kann.

Es wäre schön zu wissen, dass der Beamte auf dem Holzweg ist udn ich bedenkenlos die Familienfahrten etc. auch wirklich bezahlt bekomme weil halt bremen meine Nebenwohnung ist...

Als zweite Frage wüßte ich gerne ob die Koste für die Verpflegungsmehraufwendung ab Beschäftigungsbeginn also ab dem 03.09. Aufwendung anerkannt werden oder bereits mit dem Umzug vor Arbeitsbeginn also vom 15.08. an.

vielen dank im voraus.

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Ich möchte nochmal auf das Thema zurückkommen. Es ist fast der identische Sachverhalt. Ich beginne nun allerdings eine Arbeit in hamburg. Mittlerweile bin ich geschieden und wollte heute in Hamburg meine Wohnung als Zweitwohnung anmelden. Selbe Diskussion wie damals. Der beamte will das ich Hamburg als Hauptwohnsitz anmelde, da ich von Montag bis Freitag in Hamburg arbeite. Meim Lebensmittelpunkt bleibt die Heimat.

Soll ich nun erneut Diskussionen eingehen oder soll ich das akzeptieren, muss im Hinterkopf allerdingd die Argumente für das Finanzamt beibehalten....

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Ich habe noch eine weitere Frage zu dem Thema. Mein Arbeitsvertrag beginnt ab dem 03.09.2012. Ab dem 15.08. wohne ich aber bereits in meinem Zweitwohnsitz. Ab wann werden die Verpflegungsmehraufwendungen denn dann anerkannt? Ab dem 15.08. oder dann erst wenn auch die Anstellung beginnt?

vielen dank nochmal....

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