Grundsätzlich läuft Hartz 4 weiter. Bei der Reha kommt es darauf an ob es sich um eine Tages-Reha oder einen auswärtigen Klinikaufenthalt handelt. Das klärst Du am besten mit dem Kostenträger ( Krankenkasse oder DRV ) ab. Normalerweise zahlst Du nichts mehr dazu, bekommst alles erstattet ( weil Hartz 4 ).

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Wenn Euch das Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft ansieht, dann würde das Einkommen Deines Freundes auf Dich angerechnet. Aber normalerweise geht das Jobcenter erst 1 Jahr nach dem Einzug von einer Einstehgemeinschaft aus. Sollten Sie gleich das Einkommen Deines Freundes anrechnen, dann besteh auf dem 1 Jahr.

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Wenn dein Ex dir droht und gewalttätig wird, hast du die Möglichkeit in ein Frauenhaus zu gehen!

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Wie: "sie werden über meienn Anwalt angeboten"???

Dafür gibt es Immobilienmakler! Anwälte sind dafür erst mal komplett ungeeignet. Habt ihr euch da eventuell missverstanden?

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Ich kenne es aus meiner Erfahrung nur, daß das Jobcenter Pendelfahrten zahlen kann und zwar werden hierbei 0,20 Euro je gefahrenen km bezahlt. Solltest Du mit öff. Verkehrsmitteln fahren, werden diese Kosten erstattet.

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Das Weihnachtsgeld bekommt Deine Mutter doch vom Chef und das darf sie auch behalten, aber wenn sie für den gleichen Monat noch Hartz IV bekam, dann muß sie das dem Jobcenter zurückzahlen.

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Du musst als Hartz 4 Empfänger Zuzahlungen bis zu einer Höhe von 2% des Regelsatzes selber leisten. In 2011 sind das 0,02 * (364 EUR * 12 Monate) = 87,36 EUR. In 2012 wird es durch den 3 EUR höheren Regelsatz minimal mehr sein. Für Beträge darüber kannst du dich bei deiner Krankenkasse befreien lassen. Frag doch einfach mal bei deiner Krankenkasse an, wie das konkrete Prozedere dazu funktioniert.

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Bezogenes Kindergeld wird ebenfalls angerechnet, soweit der Leistungsempfänger nicht nachweisen kann, dass er das Kindergeld an sein, nicht mehr im Haushalt lebendes, volljähriges Kind ausgezahlt hat.

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Der Aufenthalt ist D muß durchs Ausländeramt gestattet sein, sonst kann nach dem SGB II kein Hartz IV gezahlt werden. Außerdem ein Tipp: es ist Deine Verlobte, für die solltest Du doch auch sorgen können.

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Die Frage sollte wohl darauf abziehlen, ob man als Arbeitsloser vorzeitig in Rente gehen kann. Diese Möglichkeit besteht. Allerdings muss man vor 1952 geboren worden sein, das 60. Lebensjahr vollendet haben, entsprechende Pflichtbeitrags- und Wartezeiten erfüllt haben, vor dem 1. Januar 2004 arbeitslos gewesen sein oder vor Januar 2004 Altersteilzeit vereinbart haben. Wenn man nach dem 31. Dezember 1951 geboren wurde, hat man keinen Anspruch auf vorzeitige Altersrente.

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wie ist deine Frage, das was du da schreibst versteht kein Mensch!

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Geh zum Arbeitsamt mit den Arbeitsunterlagen Deiner Frau ( Kopien) und lass Dir bestätigen ob oder dass ihr kein Hartz4 mehr bekommt. Wenn kein Anspruch mehr besteht, dann abmelden- das kannst Du alles mit dem einen Termin klären.

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Es gibt viele Möglichkeiten nebenbei Geld zu verdienen, ich mache zum Beispiel Online Umfragen

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