Solange Deine Ehe nicht geschieden ist, kannst Du die Zahlungen an die Schwiegereltern absetzen. Auch dann, wenn ihr nicht mehr im Splittingtarif veranlagt seid (Az.: VI R 13/10).

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Die Kosten kannst Du leider weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung absetzen. Siehe dazu: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.6.2011, Az. 2 K 1885/10

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Dein befristeter Arbeitsvertrag kann ohne Begründung bis zu dreimal verlängert werden. Die Gesamtdauer darf nach dem Gesetz zwei Jahre allerdings nicht überschreiten. Wenn Dich Dein Arbeitgeber danach weiter beschäftigt, wandelt sich das befristete Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes um.

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Ein Vermieter kann selbst dann eine Modernisierungsmieterhöhung durchsetzen, wenn er die Baumaßnahme nicht angekündigt oder die Ankündigung nach Protesten des Mieters zurückgezogen hat (BGH VIII ZR 164/10).

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Die Errichtung von Fotovoltaikanlagen ist seit April 2011 als "Bauleistung" und der Errichter - durch die Netzeinspeisung - als "Unternehmer" eingestuft. Für die im Inland erbrachte Bauleistung ist der Unternehmer als Leistungsempfänger grundsätzlich verpflichtet, einen Steuerabzug in Höhe von 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Der Steuerabzug muss jedoch dann nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Ohne Vorlage einer solchen sollte die Bauabzugsteuer einbehalten werden!

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