Lohnvortszahlung vom Arbeitgeber gibts gesetzlich 6 Wochen 100% vom Netto. Danach springt die gesetzliche Krankenversicherung ein.

GKV Krankengeld:

70 % vom Brutto (max. BBG) oder max. 90 % vom Netto (für max. 78 Wochen); du bekommst den Betrag der niedriger ist.

Gute Besserung!

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In Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetztes steht: Der Versicherungsnehmer [kann] vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz [...] annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif [...] höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag [...] verlangen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,730643,00.html

Meistens ist diese Möglichkeit besser als in einen Tarif mit geringeren Leistungen zu wechseln!

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Ist total egal. Kannst auch gleich kündigen.

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