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Antwort
Wenn der Vertrag dir keinerlei Vorteile bringt, sondern durch die Rückzahlungsklausel nur Nachteile, dann unterschreib ihn nicht. Dein Arbeitgeber kann dich dazu auch nicht zwingen.
Ob du die Fortbildungskosten zurückzahlen musst, wenn du selbst kündigst, sollte aus deinem Arbeitsvertrag oder einer anderen Vereinbarung, die ihr getroffen habt, hervorgehen. Da musst du einmal sorgfältig lesen, ob du dazu etwas findest.