hallo Goldesel, prinzipiell ist alles umlegbar, außer :
Verwaltungskosten (das sind die Kosten , die für die Hausverwaltung anfallen)
Instandsetzungskosten (Reparaturen am Gemeinschaftseigentum) und Instandhaltungskosten (Fassadenanstrich etc)
und den Zuführungen zu Rücklagen
umlegbar sind somit: Heizungskosten, Wasserverbrauch, Gemeinschaftsstrom, Antennen- Kabelgebühren, Pflege Gartenanlagen (sofern vorhanden natürlich) , Putzfrau Treppenhaus, anteilige Steuerberatungskosten, natürlich die Grundsteuer, .... was alles konkret umlegbar ist, ergibt sich meistens aus der Betriebskostenauflistung des standardisierten Mietvertrages (sehr detailliert schlüsselt hierbei der Mietvertrag des Haus-und Grundbesitzervereins auf)... ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen....