hallo Goldesel, prinzipiell ist alles umlegbar, außer :

Verwaltungskosten (das sind die Kosten , die für die Hausverwaltung anfallen)

Instandsetzungskosten (Reparaturen am Gemeinschaftseigentum) und Instandhaltungskosten (Fassadenanstrich etc)

und den Zuführungen zu Rücklagen

umlegbar sind somit: Heizungskosten, Wasserverbrauch, Gemeinschaftsstrom, Antennen- Kabelgebühren, Pflege Gartenanlagen (sofern vorhanden natürlich) , Putzfrau Treppenhaus, anteilige Steuerberatungskosten, natürlich die Grundsteuer, .... was alles konkret umlegbar ist, ergibt sich meistens aus der Betriebskostenauflistung des standardisierten Mietvertrages (sehr detailliert schlüsselt hierbei der Mietvertrag des Haus-und Grundbesitzervereins auf)... ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen....

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Hallo Enno, vielen Dank für deine Antwort....hast du eine ungefähre Idee, was so ein neutrales Gutachten kosten könnte? das Finanzamt redet sich lapidar mit einem sog. Bodenrichtwert raus, der vom Gutachterausschuss München für das Gelände so bestimmt worden sei.

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