Der Halter muss wohl die Identität des gefahrenen nicht preisgeben. Auf dem Foto sollte ja auch der Unterschied zwischen Mann und Frau zu erkennen sein. Entweder die 25.- zahlen und sie sich vom FAHRER zurück holen, oder riskieren ein Fahrtenbuch auferlegt zu bekommen. Abgesehen davon daß die Polizei auch schon mal an den Arbeitsplatz oder Wohnort kommt um die Identität des Fahrers zu klären. (Eigene Erfahrung). Auch sollte man beachten daß man selbst bei Einstellung des Verfahrens als Halter die Kosten des Verfahrens trägt.

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Die Frau sollte sich das besser 3 mal überlegen. Das kostet sie nämlich nicht nur selbst ein Bußgeld sondern u.U. sogar Punkte. Siehe neuem Bußgeldkatalog. Wer Rückwärts fährt muß sich vergewissern daß der Weg frei ist. Das hat sie wohl nicht gemacht, sonst hätte sie die Sackkarre gesehen.

Bußgeldkatalog: Wenden, Rückwärtsfahren oder Abbiegen

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 80 Euro und 2 Punkte in Flensburg

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Besonderer Gerichtsstand Besondere Gerichtsstände dienen der Erweiterung der Allgemeinen Gerichtsstände. Klagen sind hier also sowohl am allgemeinen Gerichtsstand zulässig, als auch am Besonderen. Besondere Gerichtsstände bestehen bei dauerhaft nicht an Ihrem Wohnsitz lebenden Personen (Zweitwohnsitz), bei Streitigkeiten von Mitgliedern von Organisaionen, Gesellschaften, Vereinen (Sitz der Organisation), bei Erbstreitigkeiten (Wohnsitz des Erblassers), bei Streit aus Vermögensverwaltung (Ort des Vermögens), bei Streit aus unerlaubten Handlungen/Schadensersatz z.B. aus *Besonderer Gerichtsstand Besondere Gerichtsstände dienen der Erweiterung der Allgemeinen Gerichtsstände. Klagen sind hier also sowohl am allgemeinen Gerichtsstand zulässig, als auch am Besonderen. Besondere Gerichtsstände bestehen bei dauerhaft nicht an Ihrem Wohnsitz lebenden Personen (Zweitwohnsitz), bei Streitigkeiten von Mitgliedern von Organisaionen, Gesellschaften, Vereinen (Sitz der Organisation), bei Erbstreitigkeiten (Wohnsitz des Erblassers), bei Streit aus Vermögensverwaltung (Ort des Vermögens), bei Streit aus unerlaubten Handlungen/Schadensersatz z.B. aus Verkehrsunfällen (Ort der Handlung), bei Erhebung einer Widerklage (Ort der ersten Klage). Wichtig ist hier der Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll- Bei Zahlungen ist regelmäßig der Wohnsitz des Schuldners Erfüllungsort! *, bei Erhebung einer Widerklage (Ort der ersten Klage). Wichtig ist hier der Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll- Bei Zahlungen ist regelmäßig der Wohnsitz des Schuldners Erfüllungsort!

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Neuseeland hat mit D kein Rechtshilfeabkommen, aber Strafzettel verjähren dort nicht so schnell wie hier. Ich kenne jemanden der bekommt regelmäßig, etwa einmal im Jahr Post aus Neuseeland. Er dürfte laut diesen Schreiben auch Probleme bei erneuter Einreise bekommen, spätestens dann muss er bezahlen

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Bei Bus und Zugausfällen durch widrige Witterungsbedingungen ist das "Höhere Gewalt" da zahlt mit Sicherheit kein Unternehmen. Wenn du tatsächlich etwas bekommen solltest (was ich nicht glaube) dann ist das reine Kulanz von denen.

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Bis 8 Wochen höchstens ne Ermahnung. Überschreitung um 2 bis 4 Monate: 25 EUR Überschreitung um 4 bis 8 Monate: 40 EUR + 1 Punkt Überschreitung mehr als 8 Monate: 75 EUR + 2 Punkte

Darüber hinaus wird die Plakette rückdatiert, wenn du dann TÜV machst, dh auf den Zeitpunkt, an dem die Überprüfung hätte stattfinden sollen.

Sollte sich darüber hinaus rausstellen, dass dein Fahrzeug gefährliche Mängel hat, kann ein Straftatbestand erfüllt sein. Bei Unfällen hast du eventuell eine Teilschuld, auch wenn du nicht Verursacher bist.

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Ich hatte das Problem auch schon. Einfach zur eigenen Zulassungsstelle gehen, Kaufvertrag vorlegen und erklären daß der Wagen schon vor 3 - 4Wochen verkauft wurde. Die schreiben dann den Käufer an und er bekommt noch eine Frist von 1 Woche (ungefähr). Wenn er ihn dann nicht ummeldet geht der Wagen in die Fahndung und wird wenn er irgendwo auftaucht zwangsstillgelegt. Kostenerstattung ist dann Privatrechtsstreit. Würde aber niemals mehr einen angemeldeten Wagen verkaufen.

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Ist doch schon alles gesagt, wäre der Polizist auf der anderen seite gestanden hätte er die beiden anderen Radfahrer abkassiert. Die hatten halt das Glück daß er grade mit dir beschäftigt war

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Das hat wohl keinen Sinn. Das Bußgeld zahlst du weil du um dein Navi (Telefon)zu benutzen, die Hand vom Lenkrad genommen hast und du vom Verkehr abgelenkt warst. Im Prinzip darfst du auch nur Freisprecheinrichtungen mit Automatischer Rufannahme benutzen weil du die Hände nicht vom Lenkrad nehmen sollst. Bedeutet: Wenn du ne Halterung hast und nimmst ein Gespräch Manuell an, zahlst du auch wenn dich ein Polizist beobachtet weil du wieder vom Verkehr abgelenkt bist.

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