Lass Dich nicht stressen, hör auf Deinen Anwalt.
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Sehe ich auch so.
Allerdings bist Du dann Veranstalter eines Flohmarkts. Hierzu mal die eigene Privathaftpflicht prüfen und ggf. eine Veranstalterhsftpflicht ab schließen .
Denn Du trägst das Risiko, wenn sich ein Besucher blöd anstellt.
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Es ist davon auszugehen, dass hierfür sehr wahrscheinlich eine Baugenehmigung notwendig ist.
Das würde ich auf dem Bauamt erfragen. Für den Rückbau haftet der Eigentümer immer als letzter in der Kette.
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