Nach § 19 Abs. 2 UStG kann ein Kleinunternehmer in jedem Wirtschaftsjahr eine Option zur sog. Regelbesteuerung erklären, sinnvollerweise erfolgt diese zu Beginn des Wirtschaftsjahres. http://www.iyotta.de/index.php/kleinunternehmer/kleinunternehmerregelung/128-kleinunternehmer-kleinunternehmerregelung/307-kleinunternehmerregelung-verzicht.html

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Manche Versicherungsbedingungen enthalten die Klausel, dass der Kunde keine Leistungen erhält, wenn er aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten theoretisch in einer anderen - hinsichtlich Einkommen und sozialer Stellung vergleichbaren - Tätigkeit arbeiten kann, unabhängig davon, ob er eine solche Stelle findet oder nicht. Diese Klausel sollte unbedingt vermieden werden, im Zweifel lieber eine andere Versicherungsgesellschaft. Die abstrakte Verweisung gehört zu den inakzeptabelm Versicherungsbedingungen. Weitere Erläuterungen zu gefährlichen Klauseln gibt es hier: http://www.iyotta.de/index.php/existenzgruendung/versicherungen/berufsunfaehigkeit/216-existenzgruendung-berufsunfaehigkeitsversicherung/389-bu-gefaehrliche-klauseln.html

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