Solange Du etwas schriftlich hast, das als sein Schuldanerkenntnis angesehen werden kann, würde ich ihn unterschreiben lassen, daß er sich ab 01.02. in Verzug befindet. Sollte er bis dahin nicht bezahlt haben, beantragst Du einen Mahnbescheid. Bisher habe ich das zweimal gemacht und beide Male haben die Schuldner bezahlt. Das waren zwar keine großen Summen, aber es hat glücklicherweise gereicht. Eine MB kannst Du online beantragen, die Gebühr sind um die 25 Euro bei mir gewesen, und die bezahlt natürlich der Schuldner.
Wenn er ein Betrüger ist und ohnehin schon MB und EV laufen hat, ist das zumindest ein schneller Weg und nicht sonderlich teuer, darüber Klarheit zu bekommen. Damit bekommst Du dann zwar auch nicht Dein Geld, weißt aber Bescheid und kannst andere Wege versuchen.