Hallo, ich glaube du kannst dich glücklich schätzen, dass das Geschäft storniert wurde.

Ein Auszug aus einer AGB liefert:

§ 11 Leerverkäufe (1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, durch Leerverkäufe sog. Short-Positionen einzugehen, d.h. Wertpapiere zu verkaufen, über die er nicht in seinem Depot verfügt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien vor Abschluss des Geschäfts schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen haben. (2) Kommt es ohne vorherige Vereinbarung der Parteien dennoch zur Ausführung eines solchen Geschäfts, so ist die Bank berechtigt, zur Schließung der offenen Positionen eine entsprechende Anzahl von Wertpapieren auf Rechnung des Kunden anzuschaffen bzw. ein solches Geschäft zu stornieren.

Was mich allerdings hier tatsächlich interessiert ist, ob die Bank willkürlich handeln darf. Bei mir wurden nämlich ohne meines Wissens Wertpapiere nachgekauft und diese verrechnet.

Ist der geschilderte Fall eigentlich auch ein Mistrade?

...zur Antwort