Hallo KarinJ,

natürlich müssen Sie stehts eine Steuererklärung abgeben. Natürlich beziehen Sie auf Grund deines Teilzeitjobs und ALG2 nur ein geringes Einkommen, aber auch hier können viele Steuervorteile geltend gemacht werden. Da Sie ein Gewerbe angemeldet haben, sind Sie so oder so zur Steuererklärung gezwungen. Wenn Sie hierzu Hilfe benötigen, teilen Sie uns das ganze mit unter Werbung durch Support gelöscht Auf Grund der Eilbearbeitung und natürlich der Verspätung würden wir Ihnen ein entsprechendes Angebot machen.

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Gibt es irgendwelche Belege, dass er das Geld bekommen hat? Ein Überweisungsbeleg oder gar eine sonstige Belegart? Wir sind im Forderungsmanagement zuständig und könnten dafür Sorgen, dass Sie ihr Geld wieder bekämen. Für weitere Informationen, bitte ich um Rückinfo unter Werbung durch Support gelöscht Wir machen Ihnen ein kleines Angebot. Nutzen Sie Ihre Chancen.

Mit freundlichen Grüßen

R. Janda

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