Es kommt darauf an, was Du unter Sicherheit verstehst. Sicher ist immer relativ... Wenn Du Tagesgeld oder Festgeld haben wolltest, ist dies weniger sicher.

Es bestehen zwei Risiken:

1.) Konkurs von Morgan Stanley. Das waere dann ein Totalverlust des Geldes. Das ist nicht sehr wahrscheinlich, aber bei Lehman Brothers hat auch keiner an den Konkurs gedacht. Kurz: Du leihst der Bank Geld, und bekommst es nur wieder solange die Bank nicht Konkurs geht. Ein Einlagensicherfond wie bei Bankeinlagen greift in diesem Fall nicht.

2.) Das Kursrisiko. Den vollen Wert der Anleihe erhaeltst am Ende der Laufzeit. Zwischenzeitlich kannst Du das Papier an der Boerse verkaufen. An der Boerse gibt es eben Wertschwankungen nach oben und unten.

Fazit: Was war/ist das Ziel der Anlage? Was ist sonst im Depot? Eine pauschale Empfehlung ist schwierig...

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Grundsaetzlich endet der Kindergeldanspruch mit dem 25. Lebensjahr, eine fortdauernde Ausbildung aendert daran nichts. Falls der Sohn aber noch zum Wehrdienst/Zivildienst einberufen worden ist, verlaengert sich die Altersgrenze um die Dauer des abgeleisteten Grundwehrdienstes. In diesem Fall schnell einen Antrag stellen.

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  • Es haengt vom Anbieter ab, ob eine Aenderung der PIN moeglich ist. In vielen Faellen ist die Antwort: nein.

  • Die Senkung des Kreditkartenlimits sollte generell moeglich sein. Wenn der Kreditkartenanbieter dieses nicht durchfuehren will oder Probleme macht, wuerde ich den Anbieter wechseln. Wenn so etwas schon nicht reibungslos klappt, laesst einen der Anbieter wenns wirklich brentzlich wird erst Recht im Regen stehen. Guenstige Kreditkarten gibts wie Sand am mehr.

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Es empfiehlt sich diese Situation nicht nur aus der Sicht der ALG II sondern auch unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu analysieren. Hiezu am besten durch denjenigen beraten lassen, der Dich schon bei der Eroeffnung des Insolvenzverfahrens beraten hat!

Grundsaetzlich: Bei Zusammenziehen seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, d.h. Dein Einkammen wird auf das ALG II des Freundes angerechnet. ABER: Wenn Du zusaetzlich unterhaltspflichtig wirst, kann sich auch der pfaendbare Anteil von Deinem Gehalt im Insolvenzverfahren verkleinern.

Falls also ein Teil vom Gehalt gepfaendet wird, zunaechst die Auswirkungen im Insolvenzverfahren betrachten und dann evtl. Auswirkungen im Hartz-IV Bereich betrachten.

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  1. Die Ueberschusse beziehen sich nur auf den Sparanteile. Von den Beitraegen werden Provisionen und Gelder z.B. fuer Deckungsrueckstellungen abgezogen. Nur der verbleibende Anteil wird verzinst.

  2. Der hoehere Zinssatz beruecksichtig Beteiligungen an den Bewertungsreserven und Schlussueberschuss, der niedrigere Zinssatz laesst dies aussen vor.

  3. In der Kalkulation wurde ein Garantiezins bereits beruecksichtigt. Nur der Zinsanteil der den Garantiezins ueberschreitet wird als Uebrschussbeteiligung verrechnet. Die Hoehe des Garantiezinses haengt vom Jahr des Versicherungsabschlusses ab (da die Basisrente erst in den Nullerjahren eingefuehrt wurde je nach Abschlussjahr bei Dir zwischen 1.75% und 2.75%).

  4. Ob die Basisrente fuer Dich sinnvoll ist laesst sich so pauschal nicht sagen, da es von vielen Faktoren (Alter, Steuersatz, sonstige Altersvorsorge) abhaengt. Grobe Faustregel: ueber 50 mit Spitzensteuersatz und stabilen beruflichen Verhaeltnissen wahrscheinlich ja, juengere Selbstaendige mit Spitzensteuersatz eventuell, juengere Leute mit mittlerem oder niedrigem Einkommen nein. Da eine Beitragsfreistellung aber mit Verlusten verbunden ist, muss man sich die Situation individuell anschauen.

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zu 1: Ja, GKV ist moeglich. Es besteht Versicherungspflicht in der GKV von der man sich nur auf Antrag befreien lassen kann. Eine Anwartschaftsversicherung in der PKV ist als Zusatz zu empfehlen. Vorraussetzung ist allerdings, dass Du hauptberuflich Student bist, d.h. Du darfst z.B. nicht mehr als 19.5h arbeiten.

zu 2: wenn Anrecht auf Beihilfe besteht (das scheint hier der Fall zu sein) ist ein Wechsel in die GKV nicht moeglich (da in diesem Fall keine Versicherungspflicht ausgeloest wird)

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Bei der DWS Riester Rente Premium handelt es sich um ein gezillmertes Produkt, bei dem wie bei Lebensversicherungen die Kosten ueber die ersten fuenf Jahre verteilt werden. Die Kostenberechnung erfolgt unter der Annahme,, dass die monatlichen Beitraege ueber den Zeitraum konstant bleiben.

Die Reduzierung der Beitraege fuehrt zu keiner Kostenerstattung, so dass hier ein Verlust durch eine Erhoehung der Kostenquote entsteht. Falls die 5 Jahre aber noch nicht abgelaufen sind, werden zumindest die noch ausstehenden Kosten nicht mehr in Rechnung gestellt.

Bei Fondssparplaenen sollte man immer darauf achten, einen ungezillmerten Tarif zu bekommen, aber dafuer ist es nun leider zu spaet.

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