Irgentwie konnte ich keinen Beschreibungstext zu meiner Frage eingeben, daher schreibe ich es hier es hier etwas ausführlicher.
Es
geht um ein Aktienbeteilungsprogramm wo man zu einem vergünstigten
Preis die Aktien erwerben konnte. Der Kaufpreis wurde vom Nettogehalt
abgezogen und die Vergünstigung wurde als Geldwerter Vorteil
abgerechnet. Die Aktien liegen auf einem französischen Depot. Im
Kleingedruckten steht
"Ein etwaiger über Ihren persönlichen Investitionsbetrag bei
Rückgabe der Anteile hinaus realisierter Erlös unterliegt
grundsätzlich, unabhängig davon, ob Sie eine Rückgabe
gegen Barzahlung oder gegen Übertragung von Aktien wählen,
als Einnahme aus nichtselbständiger Tätigkeit der deutschen
Einkommensteuer. Diese Einnahme wird grundsätzlich nach
Maßgabe der allgemeinen progressiven Einkommensteuersätze
von derzeit bis zu 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 %
der Einkommensteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 %
oder 9 % der Einkommensteuer"
"Ihre steuerpflichtige Einnahme bei Rückgabe unterliegt
zudem dem Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen"
Das
kommt mir alles etwas komisch vor, denn bei der nächsten Aktion von
Mitarbeiteraktien steht, das nur die Abgeltungssteuer fällig wird.