Irgentwie konnte ich keinen Beschreibungstext zu meiner Frage eingeben, daher schreibe ich es hier es hier etwas ausführlicher.

Es
geht um ein Aktienbeteilungsprogramm wo man zu einem vergünstigten
Preis die Aktien erwerben konnte. Der Kaufpreis wurde vom Nettogehalt
abgezogen und die Vergünstigung wurde als Geldwerter Vorteil
abgerechnet. Die Aktien liegen auf einem französischen Depot. Im
Kleingedruckten steht

"Ein etwaiger über Ihren persönlichen Investitionsbetrag bei

Rückgabe der Anteile hinaus realisierter Erlös unterliegt

grundsätzlich, unabhängig davon, ob Sie eine Rückgabe

gegen Barzahlung oder gegen Übertragung von Aktien wählen,

als Einnahme aus nichtselbständiger Tätigkeit der deutschen

Einkommensteuer. Diese Einnahme wird grundsätzlich nach

Maßgabe der allgemeinen progressiven Einkommensteuersätze

von derzeit bis zu 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 %

der Einkommensteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 %

oder 9 % der Einkommensteuer"

"Ihre steuerpflichtige Einnahme bei Rückgabe unterliegt

zudem dem Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen"

Das

kommt mir alles etwas komisch vor, denn bei der nächsten Aktion von

Mitarbeiteraktien steht, das nur die Abgeltungssteuer fällig wird.

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