also die beste variante wäre wenn mein vater mit dies schenkt da dann keine schenkungssteuern anfallen und ich dann meiner frau die hälfte per schenkung übertrage, dann fallen auch keine schenkungssteuern an. in dem fall würden dann halt zwei mal notarkosten anfallen oder!?

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klar, meine Frau fühlt sich dann natürlich nicht richtig Wohl wenn sie nirgends mit eingetragen ist, da fühlt man sich ja irgendwie "nur" als Mitbewohner, aber nicht als Hausbesitzer... Sowieso wenn sie genau weiss dass im Falle einer Scheidung ihr nichts zusteht...

Kann mein Vater das Grundstück auch uns beiden überschreiben? Bzw. ist es eine Lösung wenn wir das Grundstück uns beiden eintragen lassen und dann untereinander (ohne Notar oder Anwalt) Schriftlich festhalten wer welches Vermögen eingebracht hat und dies gegenseitig unterschreiben!? Im Scheidungsfall hätte man eine Schriftliche Unterlage die von beiden Seiten unterschrieben wurden.

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