In dem Fall zahlt bis zum erreichen des 12. Lebensjahres das Jugendamt Unterhaltsvorschuss.Muß man aber dort erst beantragen.Ist das Kind über 12 Jahre alt wird der Unterhalt zur Privatsache und man muß ihn einklagen.

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Grundsätzlich ist das natürlich möglich,da du ja EU-Bürger bist. Bei der Steuer wirds hakelik. Wenn du von Deutschland aus arbeitest,das Land also nicht verlässt bist du natürlich auch in good old Germany steuerpflichtig.Wenn du in Italien arbeitest kommt es auf die Zeiten an die du im Ausland verbringst.Mußt du mit dem Finanzamt klären.In der Regel zahlst du im Ausland Steuern mußt deinen Verdienst aber in Deutschland bei der Steuererklärung mit angeben.Krankenversicherung würde ich an deiner Stelle die Deutsche behalten ,da es später schwer wird wieder hineinzukommen. Es besteht die Möglichkei der freiwilligen Selbstversicherung.Mußt dann halt immer einen Auslandskrankenschein dabei haben,die Arztrechnungen erst mal selber zahlen und dann in Deutschland bei der Kasse einreichen. Immer vorsichtig sein was du bei den Ämtern angibst,wenn du zum Beispiel die Hälfte des Jahres im Ausland verbringst wird man dir nahelegen deinen Hauptwohnsitz dortrhin zu verlegen. Also,immer nur soviel erzählen wie`s nötig hat,gelle!

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Für die Anzeige selbst braucht man keinen Anwalt. Die nimmt die Polizei auf und leutet sie an die Staatsanwaltschaft weiter. Der Staatsanwalt entscheidet dann ob ein Verfahren eröffnet wird.

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