Frage
Antwort
aber die Frage war ja, ob er, wenn BU bei ihm eintritt auch erwerbsunfähig ist, da es ja kaum eine leichtere verweisbare Tätigkeit gibt, auf die verwiesen werden kann. Wen dem so wäre, könnte man ja die dann vom RV-Träger gezahlte volle Erwerbsminderungsrente auf die noch zusätzlich abzuschließende BU Versicherung anrechnen. Liege ich da falsch?