Am einfachsten ist es, wenn man einen Dauerzulagenantrag direkt ausfüllt und einreicht. Dann muss man nichts mehr machen und bekommt die Zulage jährlich. Man muss dann nur noch melden, wenn sich etwas in der Lebenssituation geändert hat.

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Es kann zu Verwirrungen führen, vor allem, wenn der alte Ehemann einen Anspruch auf die Versicherung erhebt. Es ist also schon besser, wenn der Bezugsberechtigte namentlich erwähnt ist. Ich würde mich an deiner Stelle eintragen lassen.

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Oft scheiden sich die Geister, ob man eine Unfallversicherung überhaupt braucht.

Wenn man dies mit einem Ja beantworten kann, dann sollte die UV die Kosten abdecken, die bei einem folgenschweren Unfall anfallen. Also einen Rollstuhl, der Umbau der Wohnung, ein behindertengerechtes Auto....

Eine Kurkostenbeihilfe sehe ich dabei nicht als notwendig an. Ich würde eher sagen, dass sie die Kosten der Versicherung unnötig aufbläht.

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Eine solche Regelung ist zulässig. Die Benachteiligung ist nicht riesig. Ungültig wären Überstundenklauseln, die den gesetzlichen Höchststundensatz von 48 Stunden pro Woche als normal ansehen oder angeben, dass Überstunden allgemein mit dem Lohn abgegolten sind.

In einem solchen Fall ist man als Arbeitnehmer nicht verpflichtet Überstunden zu leisten.

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Es dürfen nur Betriebskosten, die im Mietvertrag aufgeführt werden, auf den Mieter umgelegt werden. Kosten, die der Eigentümer für Verwaltung oder Instandhaltung bezahlen muss, muss der Mieter nicht tragen.

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Das kommt darauf an, wann man die Wertermittlungsgebühr bezahlt hat und wann man wusste, dass die Gebühr nicht rechtens ist. Es kann sich aber auf jeden Fall lohnen, einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Genauere Informationen und einen Musterbrief habe ich hier gefunden:

http://www.vz-nrw.de/UNIQ130899246328981/link423371A.html

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