Antwort
Die Antworten gehen leider amn meiner Frage vorbei.
Fakten: Das Erbe der Mutter von X. wurde von X. rechtmäßig ausgeschlagen. Erledigt! Jahre später stirbt eine Tante der Mutter und hinterläßt ihr einiges Vermögen.
Erbt (als Nacherbin) X. nun oder nicht, da sie doch das Erbe augeschlagen hatte?
Gilt die Ausschlagung auch für das Nacherbe?