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Antwort
Natürlich lässt sich ein Partner steuerlich absetzen, da der Partner aufgrund der Definition einer Bedarfsgemeinschaft u.U. Anspruch auf Sozialleistungen verliert und durch den steuerpflichtigen Partner unterstützt werden muss. Eine detaillierte Antwort auf Deine Frage findest Du hier: http://www.roedl.de/themen/steuerminderungen-durch-unterstuetzungsleistungengen