Hallo,

ergänzend zu den Antworten würde ich empfehlen, einen Notar / Anwaltsnotar aufzusuchen. Die beraten auch. Wenn man sich dann einig ist, kann der Notar einen entsprechenden Vertrag aufsezten.

Viele Grüsse Petra1900

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Hallo

da ich auch letztens auf der Suche war.... 'Rentenberater' ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Rentenberater sind behördlich im Rechtsdienstleistungsregister registriert

  • als Bevollmächtigte vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht vertretungsbefugt (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 SGG)
  • unabhängige Vertreter der Interessen Ihrer Mandanten

Es handelt sich meist um Anwälte für Sozialrecht. Dann auf deren Internetseite darauf achten, dass sie spezialisiert sind auf Renten, Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsversicherung etc.

Abgerechnet wird nach Stundensatz (bei uns 120 EUR pro Stunde).

Einfach mal in Google eingeben 'Rentenberater München' (bzw. den Ort, wo Sie wohnen). Sie werden viele Ergebnisse erhalten. Viel Erfolg Petra1900

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Hallo,

wenn es sich doch um einen Freund handelt (und es scheint ja ein guter Freund zu sein, sonst überweist man nicht Geld für den anderen), wo liegt dann das Problem?

Geld zurückfordern und nach Erhalt dem Freund geben....

Viele Grüsse Petra1900

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Hallo,

vielleicht noch eine kleine Ergänzung: die eingereichten Rechnungen erhält man ja vom Finanzamt zurück. Danach könnte man die selbe Rechnung noch Mal bei der PKV einreichen.... denke mal, das ist zu vergleichen mit einer z.B. Zahn-Zusatzversicherung. Die zahlt auch erst, wenn die GKV bescheinigt hat, was sie nicht übernimmt.... sonst macht man ja noch Gewinn damit.

Viele Grüsse - petra1900

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Hallo

würde mal den Verkäufer kontaktieren und ihm Ihre Lage erklären - vielleicht kann er den Artikel dem nächst höchst bietenden anbieten und Sie zahlen nur die Differenz....

einen Versuch wärs wert

Viele Grüsse Petra1900

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Hallo, ich denke, es geht Ihrem Arbeitgeber vielleicht um die Karenzzeit (6 Wochen). Sie waren 6 Wochen krank. Wären Sie weiter AU geschrieben, würde danach die Krankenkasse Krankengeld zahlen, der Arbeitgeber wäre entlastet. Sie gehen nun wieder arbeiten. Wenn Sie in ein paar Tagen oder wenigen Wochen wieder krank werden, so würde die Karenzzeit wieder von vorne anfangen - sofern es sich nicht um die selbe Krankheit handelt. Das kann einem kleineren Arbeitgeber ziemlich 'teuer' werden. Ich schätze mal, dass der Arbeitgeber auf Nummer Sicher gehen will, dass Sie wieder völlig gesund sind. Aber es kommt ja auch darauf an, welcher Tätigkeit Sie nachgehen. Vielleicht befürchtet der Arbeitgeber, dass Sie noch nicht voll einsatzfähig sind. Oder er hat schon schlechte Erfahrung in früheren Zeiten mit anderen Arbeitnehmern gemacht (immer wieder 6 Wochen voll ausschöpfend). Wie bereits gesagt, kann das einem kleinen Unternehmen sehr schaden (Lohnfortzahlung + vielleicht zusätzlich noch Aushilfe oder Überstunden mit Zuschlag zahlen'). Es gibt bestimmt noch weitere Gründe, warum man wissen will, ob Sie gesundet sind. Vielleicht verraten Sie uns noch, als was Sie arbeiten....

Viele Grüsse - Petra1900

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Hallo

was eine Rechnung alles beinhalten muss, verrät http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung kostenlose Rechnungsvorlagen können Sie ebenfalls ergooglen. Wenn Sie Handwerker oder Dienstleister sind, vergessen Sie bitte nicht, die Anfahrt und die Arbeitsleistung gesondert aufzuführen - sonst müssen Sie sie z.T. doppelt schreiben (wegen Absetzbarkeit von solchen Leistungen beim Finanzamt).

Wünsche viel Erfolg - Petra1900

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Hallo,

soweit ich weiss:

automatisiertes Prämiensparen geht nur mit einem Giro-Konto. Sparkonto reicht nicht.

Aber man kann die Lose auch am Schalter kaufen, einkleben und einzahlen

Viele Grüsse Petra

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Hallo,

gibts beim ADAC - für Mitglieder kostenlos, sonst sehr erschwinglich. Wenn ein ADAC in der Nähe, dort einfach mal vorbeischaun

Hab ich bis jetzt immer dort geholt, steht alles verständlich drin - mit Erläuterungen

Viele Grüsse - Petra1900

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Hallo

wir haben seit viiiielen Jahren das Programm 'Quicken'. Ist aber nicht das billigste.

Grosser Vorteil ist, dass man alle Konten auf einen Blick hat und sich nicht überall online anmelden muss. Ebenfalls vorteilhaft ist hier, dass man je Konto Sammelüberweisungen machen kann (mit einer TAN). Desweiteren kann man Einkünfte und Ausgaben kategorisieren (Miete, Einkäufe, Urlaub, Gehälter etc.)

Jedes Jahr kaufen wir die neueste Version. Beim lezten Upgrade haben wir dann bei zwei Banken (Technik-Hotline) angerufen, weil wir Daten brauchten - die helfen gerne weiter. Der Aufwand hat sich auf insgesamt 30 Minuten begrenzt. Das war's dann für dieses Jahr.

Einfach mal danach googlen... Es gibt bestimmt auch günstigere. Kommt ja immer darauf an, was man damit machen will Viele Grüsse- Petra

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Hallo,

solche Fragen würde ich direkt und telefonisch beim Sozialamt stellen.... auch, wenn es einem unangenehm ist! Aber es geht ja schliesslich um die Mutter, oder?!?

Ran an den Hörer - viele Grüsse. Petra1900

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Hallo,

auf gar keinen Fall bei Initiativbewerbungen Zahlen nennen.

Wenn ein Nennung jedoch gewünscht ist, kann man auch reinschreiben, was man bisher als Jahresgehalt hatte. Jeder Arbeitgeber weiss, dass man dann etwas mehr haben möchte. Hatte man jedoch im letzten Job eine für die eigentliche Ausbildung 'viel zu hohe' Vergütung - z.B. weil man schon lange dort war, sich hochgearbeitet hat etc. - muss man schon deutlich hervorheben (in Kurzform! kein 3-Seitiges Anschreiben!), warum man so gut ist. Und das auch noch geschickt!

Bewirbt man sich aus der Arbeitslosigkeit heraus (die noch nicht sehr lange besteht), kann man ebenfalls schreiben, wieviel man in der letzten Anstellung verdient hat.

Ansonsten - wie andere hier schon schrieben - Marktwert kennen und eine Zahl benennen. Wenn man gar keine Ahnung hat, was man reinschreiben soll, dann so was wie - über meine Gehaltsvorstellung würde ich gerne im persönlichen Gespräch mit Ihnen reden . Aber dann muss man sich bis dahin was überlegen. Kommt ja auch drauf an, wo man sich bewirbt. Kleine 'Klitsche', grosse Firma mit Tarifverträgen (die findet man dann auch online) etc.

Viele Grüsse - Petra1900

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Hallo,

wie schon geschrieben, wird die Sparkasse wahrscheinlich den Betrag in einem 'Rutsch' haben wollen.

Am besten ist es immer, wenn man in solchen Situationen persönlich bei der Bank mal vorbeischaut.

Viele Grüsse Petra1900

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Hallo

ist denn keiner der Mieter im Mieterschutzbund? Das wäre doch die einfachste Lösung.

Was steht denn im Mietvertrag i.S. umlagefähige Kosten? Hausmeister, Reinigung, Gärtner, Treppenhausreinigung etc.?

Viele Grüsse Petra1900

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Hallo,

die eigentliche Antwort wurde ja schon gegeben.

Mich persönlich wundert's aber, dass man mit einem Schleudertrauma noch 'bummeln' geht....

Aber, vielleicht habe ja nur ich das falsch verstanden....?!?

Viele Grüsse - Petra1900

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Hallo,

manchen Mietern kann man'snicht Recht machen....

Was wäre denn, wenn Sie vorschlagen, dass Mutter und Kind während der Besichtigung spazieren gehen? Der Ehemann geht doch bestimmt mal einkaufen, da kann er auch angesteckt werden....

Oder vielleicht mal fragen, ob sie damit einverstanden wären, wenn Sie Fotos für eine Art Exposee machen?

Klar, ist das Recht auf Ihrer Seite, wenn Sie den Besuch ein paar Tage vorher ankündigen und nicht mehr als 1 x max. 3 Stunden pro Woche Besichtungstermine vergeben....

Wünsche viel Erfolg Petra1900

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Hallo

ich gehe mal davon aus, dass die Anlage im Internet bestellt wurde. Ist die Widerrufsfrist denn abgelaufen? In 'normalen' Geschäften kann man Ware doch auch ca. 14 Tage lang zurückgeben. Meist aus Kulanz der Händler...

Es ist immer die Frage, ob ein gewerblicher Händler von der Minderjährigkeit des Käufers wusste. Wenn ja, kann man den Kaufvertrag anfechten.

Hat der Minderjährige jedoch online erklärt, dass er volljährig ist (z.B. durch 'ich erkläre dass...' oder ein falsches Geburtsdatum angegeben), so haften die Eltern.

Bei Online-Auktionen zwischen Privatleuten gelten diese Anfechtungsregeln jedoch nicht.

Wo wurde das Geräte denn gekauft? Und wann?

Viele Grüsse Petra 1900

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Hallo Esther,

hier ein Urteil:

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4840.htm?st=renovierung&sm=n.cm&scid=efc53d

Was genau steht denn im Mietvertrag? Stehen da auch Klauseln i.S. Schönheitsreparaturen drin?

Starre Formulierungen und Fristen sind meist unwirksam. Bitte schreiben Sie doch mal den genauen Wortlaut hier rein (bei Auszug und Schönheitsreparaturen)

Weiss der Vermieter denn schon, dass Sie ausziehen? Schon mal mit ihm darüber gesprochen?

Wenn Der Mietvertrag rechtens ist und Sie sich nicht zutrauen, fachgerechet zu 'pinseln', können Sie sich auch einen Kostenvoranschlag von einem Malerbetrieb holen (natürlich einen günstigen. Dann wird nach Quote abgerechnet. BSP: im Mietvertrag steht drin, dass Sie das Wohnzimmer ca. alle 4 Jahre (48 Monate) streichen sollten. Das Mietverhältnis (nicht die Zeit, in der Sie dort wohnten) bestand 6 Monate -> so müssten Sie 6 / 48 von den Kosten für's Wohnzimmer aus dem Voranschlag an den Vermieter zahlen.

Also nochmals: schreiben Sie uns man genau, was im Vertrag drinsteht.....

Viele Grüsse Petra1900

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