Hallo lieber Fragesteller,
deine Frage lässt einige Informationen offen, so dass übergewisse Aspekte nur gemutmaßt werden kann. Ich will dennoch einen Versuchwagen:
a) Der Vater kann grundsätzlich mit seinem Eigentumverfahren, wie er möchte – er kann den Grundbesitz also verkaufen oder (teilweise)verschenken (nichts anderes ist ein Verkauf zu einem Preis weit unter demMarktwert
b) Auch der Bruder (ich nehme an, es handelt sichauch um den Immobilienerwerber?) kann natürlich seiner Schwester einenx-beliebigen Geldbetrag zur Verfügung stellen / schenken, etc.
c) Ich würde einfach mal weiter mutmaßen, dass das Ganzenicht „einfach so“ passieren soll, sondern im Zuge einer vorweggenommenenErbfolge. Hier wäre eine denkbare Konstellation ein Grundstücksübertragungsvertraginkl. Erbvertrag.
a. Vaterüberträgt Grundstück an Sohn
b. Gegenleistung:Zahlung von Geldbetrag x an Schwester
c. WeitereGegenleistung: Zahlung von Geldbetrag x an Vater
d. Schwesterverzichtet auf weitere Pflichtteilsansprüche aus dem Grundstück
Grüße
P.