Große Unterschiede gibt es eigentlich nicht, es gibt Banken die eben entweder mit der einen oder mit der anderen Kreditkarten zusammen arbeiten. Mir ist im Ausland aufgefallen daß die Visa ( die ich persönlich auch habe ) mehr Akzeptanz hat ( z.B. bei Autovermietung und Hotels ) als die Mastercard, sonst eigentlich egal.

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Ich stimme Euch beiden zu. Aber ich möchte noch trotzdem etwas dazu sagen, ich bekomme es auch in meinem Bekanntenkreis mit, es ist schon irgendwie zweischneidig, denn oft wird ( wie immer und alles ) alles über einen Kamm gekehrt, die Rentenhöhe ist ja bei jedem unterschiedlich, die die eine hohe, höhere oder gute Rente haben würde es vielleicht nicht so weh tun etwas weniger zu bekommen, doch die meisten Rentner beziehen nunmal Renten um die 250 bis 600 Euro, diese würden somit noch mehr in die Armut bzw Not geworfen, wo wir sowieso schon viel Armut haben. Die Rentner die also so wenig haben würden es nicht verstehen noch weniger zu bekommen, diese haben ja auch gearbeitet und am Ende müssen sie überall betteln, ich würde es also nicht gut finden den ärmeren etwas weg zu nehmen, doch wie gesagt hat alles 2 Seiten.

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Nein, es könnte ja jeder anrufen bzw könnte ja auch ein anderer den Anruf in Empfang nehmen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, allein schon wegen den Angaben von Gründe und Fristen, denn es besteht schliesslich auch bei einer Kündigung ein Recht zum Widerspruch.

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Nein, soviel ich weiss hat man nicht das Recht dazu. Es gibt zwar solche Tage wie z.B. Silvester, da wird zwar geduldet lauter zu sein weil es in dieser Nacht fast alle sind, aber ein Recht dazu gibt es nicht. Wenn Ihr also mal feiern wollt und es könnte etwas lauter werden, dann würde ich Euch vorschlagen die Nachbarn vorher darauf anzusprechen, am besten vielleicht noch zusätzlich ein Blatt an der Hausordnungstafel anbringen, Euch schon im voraus bei den Nachbarn entschuldigen und sie um Verständnis bitten falls es etwas lauter werden könnte. Wenn dies alles dann OK ist, dann könnt Ihr mal feiern, sofern es nicht zu oft ist.

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Wart doch ersteinmal ab würde ich sagen. Du sagst dass Du "voraussichtlich als Haupterbe geerbt" hast, und dann noch "möglicherweis soundsoviel". Als erstes musst Du zuerst die Ebdschaft annehmen ( denn Du könntest diese ja auch ausschlagen ), und wenn Du dann genau weisst wieviel Du geerbt hast würde ich erst warten ob davon noch Kosten und/oder Steuer zu zahlen sind. Wenn dann am Ende Du genau weisst wieviel Dir zusteht bzw. übrig bleibt, dann kannst Du damit machen was Du willst, doch wie gesagt, ich würde warten bis alles über die Bühne gelaufen ist.

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Man könnte, wie Juju78 schon sagt, auf Immobilien setzen, im Moment findet man gute Wohnungen noch zu Gelegenheitskaäfe. Allerdings würde ICH ein Teil für eine Immobilie ausgeben ( und dann vermieten ) und für ein Teil Gold kaufen und stehen lassen, Gold wird immer sein Wert behalten. Doch wie gesagt, ICH würde es so machen.

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Hallo, also in erster Linie kann man für sich selbst ein Erbe ausschlagen, am besten macht man eine Verzichtserklärung beim Nachlassgericht. Soweit sogut. In Deinem Fall geht es aber um minderjährige Kinder die ein Erbrecht haben. Du bist zwar die Erziehungsberechtigte Person, doch wenn es um Kinder geht ist es immer so eine heikle Sache. Ich würde Dir vorschlagen doch zu einem Rechtsanwalt zu gehen der für Familien- und Erbrecht spezialisiert ist. Falls Du Dir ein Anwalt nicht leisten kannst, so würde ich Dir raten : Gehe zum Amtsgericht, dort findest Du einen Rechtspfleger, bei diesem bittet Du um Prozesskostenbeihilfe. Dazu musst Du Dein Einkommen und Deine Verpflichtungen vorzeigen und Kontoauszug. Von diesem bekommst Du dann ein Schein. Mit diesem Schein kannst zu dem o.g. Anwalt gehen, und im schlimmsten Fall vor Gericht, doch so entstehen Dir keine Kosten. Auf jeden Fall würde ich zum Anwalt gehen und mich richtig beraten lassen. Hoffe es war etwas hilreich, alles Gute.

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