Nein, wenn man es nicht weiß, macht man sich NICHT strafbar.

Nur wenn Du es weißt, und versuchst weiterzugeben, machst Du Dich strafbar.

Also wenn Du es weißt / merkst mußt Du zur Polizei oder zur Bank / Sparkasse gehen, und da abgeben.

Du erhälst aber auf keinen Fall dafür Ersatz, deshalb mein guter Tipp und Rat. Wenn Du irgendwo Wechselgeld erhälst, egal wo, Geschäft, Lokal, oder sonst wo genau prüfen.

§§ 146, 147 StGb

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Im Vorhinein, kann man das leider nicht. Wer Deine Kontodaten hat, kann damit missbrauch betreiben, deshalb immer gut mit diesen sensiblen Daten umgehen. Kontoauszug nicht in der Bank einfach in den Müll werfen, am besten zu Hause in de Reisswollf, oder sehr klein reißen. Nicht zu leichtfertig mit Einzugsermächtigungen oder Daueraufträgen sein.

Eine neue Masche von Betrügern ist. Sie überweisen, af irgendein Konto -00,001-€. Wenn das geld nicht zurück kommt, wissen sie, das es so ein Konto gibt, und geben dann vor sie hätten Kto.-Vollmacht, Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag, und räumen das Kontom leer.

Deswegen, möglichst geringen Dispokredit haben.

SOLLTE ES ZUM BETRUG KOMMEN, KANN DEINE HAUSBANK, EINE SOLCHE ÜBERWEISUNG NOCH 6 WOCHEN DANACH RÜCKGÄNGIG MACHEN. SIE HOLT SICH DAS GELD VON DER BANK, WO DAS KONTO IST, WORAUF DEIN GELD GING.

Gleichzeitig Strafanzeige stellen.

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