Antwort
Die Frage stellt sich doch ob denn der Teppich mit zum Mietgegenstand gehört.( siehe Mietvertrag)Wer hat den Teppich mal verlegt? Vermieter oder der Vormieter.Denke mal wenn es der Vermieter war dann ist er auch für den Teppich verantwortlich und müsste ihn auch nach abnutzung ersetzen.Aber grundsätzlich muss der Vermieter keinen Teppich verlegen lassen bzw. erstatten.Wir hatten in diesem Fall mehr wie Glück und konnten uns mit unserer Vermieterin einigen und erhielten Laminat auf ihre Kosten.Aber wie gesagt Teppich ist eigentlich eure Angelegenheit.