Hallo :)

Leider ist mir die Frage nicht ganz klar.
Inwiefern möchtest du ihn "von den Umgängen ausschließen"? Offensichtlich nimmt er diese ja nicht war. Fordert demnach die titulierten Umgangszeiten nicht ein.

Den Beschluss, in welchem der Umgang festgelegt worden ist, kann grundsätzlich nicht "zurückgenommen" werden.

Man könnte lediglich einen neuen Antrag stellen, dass der Umgang nicht stattfindet. Da der Kindsvater den Umgang jedoch nicht einfordert, sehe ich aktuell keinen Sinn darin.

Sofern der Kindsvater plötzlich wieder Kontakt möchte und den Umgang einfordert, wäre ein Antrag bei Gericht natürlich sinnvoll, um das Kindeswohl zu wahren.

Was sagt denn das Jugendamt bzw. die Caritas dazu? Wie soll weiter verfahren werden?

Vielleicht wäre ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt sinnvoll für dich. Familiengerichtlichen Angelegenheiten sind oft nicht einfach und für alle Beteiligten nervenaufreibend.

Ich wünsche dir und deinen Kindern viel Kraft und alles Gute.

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